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Neue Meisterprüfung für Fleischer und Müller

Betriebsführung

Fleischer und Müller bekommen eine neue Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II. Die Verordnung für die Fleischer tritt am 1. Januar 2013 in Kraft, die für Müller am 1. Mai 2013.

Die Prüfungen der Fleischer sehe im Teil I künftig als Meisterprüfungsprojekt den Entwurf, die Planung und die Kalkulation eines Buffets mit Fleischgerichten und -erzeugnissen für acht bis zehn Personen für einen besonderen Anlass vor. Auf dieser Grundlage seien die Produkte herzustellen, anzurichten und verkaufsgerecht zu präsentieren sowie die Rezepturen und die durchgeführten Arbeiten zu kontrollieren und zu dokumentieren. Das abgeschlossene Meisterprüfungsprojekt sei durch ein Fachgespräch zu ergänzen. Die Prüfung im Teil II erfolge in den drei Handlungsfeldern Lebensmitteltechnologie und Lebensmittelrecht, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation.

Die neue Verordnung vom 4. Oktober 2012 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Fleischermeisterverordnung vom 19. Juni 1996, so das Bundeswirtschaftsministerium. Beim Fleischer-Handwerk handele es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Dies bedeute, dass die bestandene Meisterprüfung für die selbstständige Berufsausübung obligatorisch ist.

Neue Inhalte der Müller-Meisterprüfung

Bei den Müllern sehe die Prüfungen im Teil I künftig als Meisterprüfungsprojekt die Planung eines Produktionsprozesses für die Herstellung von Müllereierzeugnissen vor. Dabei seien Energieeffizienz und Qualitätsparameter zur Verfahrensoptimierung zu berücksichtigen. Es sei auf dieser Grundlage ein Prozessdiagramm zu erstellen und ein Produkt herzustellen. Ergänzt werde das abgeschlossene Meisterprüfungsprojekt durch ein Fachgespräch.

Zur Vervollständigung des Nachweises der beruflichen Handlungskompetenz seien in einer Situationsaufgabe zwei weitere Arbeiten auszuführen. Die Prüfung im Teil II erfolge im Müller-Handwerk in den drei Handlungsfeldern Produktionsprozesse und Herstellung, Auftragsabwicklung sowie Betriebsführung und Betriebsorganisation.

Das Müller-Handwerk – und damit rund 580 Mühlen mit mehr als 6.000 Beschäftigten – erhält eine neue, zeitgemäße Meisterprüfungsverordnung. Die neue Verordnung vom 11. Oktober 2012 tritt am 1. Mai 2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Müllermeisterverordnung vom 3. Februar 1982. Bei dem Müller-Handwerk handele es sich nach Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums um ein zulassungsfreies Handwerk: die bestandene Meisterprüfung sei – anders als bei zulassungspflichtigen Handwerken – für die selbstständige Berufsausübung nicht obligatorisch. Die Handwerksordnung sehe jedoch die Option einer freiwilligen Meisterprüfung vor. Der „freiwillige“ Meisterabschluss sei ein Ausweis gegenüber anderen Selbstständigen im Müller-Handwerk für eine herausgehobene Qualifikation und stelle zugleich ein verlässliches Gütesiegel für handwerkliches Können und Kundenorientierung dar.

Text: / handwerksblatt.de