Gebäudereiniger sorgen für Hygiene und schützen damit die Gesundheit. Das hat sie gerade in der Corona-Pandemie systemrelevant gemacht. Die neue Meisterprüfungsverordnung soll weiterhin für adäquate Qualifizierung und Qualitätssicherung sorgen.

Gebäudereiniger sorgen für Hygiene und schützen damit die Gesundheit. Das hat sie gerade in der Corona-Pandemie systemrelevant gemacht. Die neue Meisterprüfungsverordnung soll weiterhin für adäquate Qualifizierung und Qualitätssicherung sorgen. (Foto: © Aleksej Sarifulin /123RF.com)

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Meisterprüfungsverordnung für Gebäudereiniger erneuert

Betriebsführung

Ab dem 1. Januar 2021 gibt es im Gebäudereiniger-Handwerk eine neue Meisterprüfungsverordnung. Die Prüflinge müssen sich künftig vermehrt mit kaufmännischen und personalwirtschaftlichen Themen, digitalen Technologien sowie Ressourceneffizienz und Umweltschutz beschäftigen. 

"Es ist wichtig, dass Aus- und Weiterbildung auf der Höhe der Zeit erfolgen, nur so bleiben wir zukunftsfähig und attraktiv“, erklärt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister beim Bundesverband des Gebäudereiniger-Handwerks. Gerade der Meistertitel habe als starke Marke hohe Strahlkraft und müsse gepflegt werden. Die überarbeitete Verordnung trage dem ganzheitlichen handlungs- und arbeitsprozessorientierten Ansatz Rechnung und berücksichtige dabei deutlich verstärkt die Themengebiete Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Bundesinnungsmeister Thomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-HandwerksBundesinnungsmeister Thomas Dietrich Foto: © BIV des Gebäudereiniger-Handwerks

Auf Prüflinge, die von 2021 an ihren Meistertitel erwerben wollen, kommen damit künftig mehr kaufmännische und personalwirtschaftliche Fragekomplexe zu. Dazu zählt der Bundesinnungsverband etwa Betriebsorganisation, Qualitätsmanagement sowie Arbeits- oder Datenschutz. Eine zentrale Rolle spielen zudem die Megatrends digitaler Technologien sowie Ressourceneffizienz und Umweltschutz. Die neue Verordnung stehe im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient.

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Die neue Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2021. Für begonnene Prüfungsverfahren gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Quelle: Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

Text: / handwerksblatt.de

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