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Neue Ausbildungsordnungen für die handwerkliche Schmuckherstellung

Die Berufsausbildung in der Schmuckherstellung ist modernisiert worden. Goldschmiede und Silberschmiede sowie Edelsteinfasser erhalten eine neue Ausbildungsordnung. Im Zuge dessen verschwinden zwei Altberufe.

Gold- und Silberschmiede sowie Edelsteinfasser stellen Schmuckstücke und -objekte mit höchster handwerklicher Präzision her. "Der technologische Wandel und die fortschreitende Digitalisierung machen aber auch vor diesen handwerklich geprägten Ausbildungsberufen nicht halt", erklärt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in einer Pressemitteilung. So erhalten künftig additive Fertigungsverfahren, wie der 3D-Druck, veränderte Arbeits- und Geschäftsprozesse, moderne Techniken und neue Materialien, gestalterische und qualitätssichernde Inhalte sowie Nachhaltigkeit und Kundenberatung eine stärkere Berücksichtigung in der Ausbildung.

Zwei Berufe zusammengefasst

Aufgrund der weitreichenden inhaltlichen Überschneidungen wurden die beiden Ausbildungsberufe Goldschmied sowie Silberschmied zu einem Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung Gold- und Silberschmied zusammengefasst. Er kann künftig in den beiden Fachrichtungen Goldschmieden und Silberschmieden ausgebildet werden. Die bisherigen Fachrichtungen Schmuck, Juwelen und Ketten gehen dabei in der neuen Fachrichtung Goldschmieden auf, die bisherigen Schwerpunkte Email und Metall in der Fachrichtung Silberschmieden. Die Ausbildungsdauer beträgt nach wie vor dreieinhalb Jahre. Die Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. 

Der Beruf Edelsteinfasser bleibt als eigenständiger Ausbildungsberuf mit einer Dauer von ebenfalls dreieinhalb Jahren bestehen. Die Ausbildungsinhalte der ersten beiden Jahre sind dabei mit denen des Gold- und Silberschmiedes identisch, so dass eine gemeinsame Beschulung beider Berufe und auch eine gegenseitige Anrechnung der erlernten Inhalte erfolgen kann. Die Ausbildungsordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. 

Zukunft der "Altberufe"

In der Schmuckherstellung existieren dem BIBB zufolge noch vier sogenannte Altberufe. Sie stammen aus der Zeit vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes im Jahr 1969. Dabei handelt es sich um den Edelmetallprüfer, Feinpolierer, Vorpolierer sowie Werkgehilfen. Die Berufe Edelmetallprüfer und Vorpolierer werden mit Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung aufgehoben; die Berufe Feinpolierer und Werkgehilfe bleiben zunächst bestehen.

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Rahmenlehrplan und Umsetzungshilfe

Die modernisierten Ausbildungsordnungen und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die bestehenden Verordnungen aus dem Jahr 1992 ab. Aufgrund der inhaltlichen Nähe der Ausbildungsberufe werden diese in einer sogenannten Artikelverordnung erlassen, so das BIBB. 

Das BIBB entwickelt derzeit gemeinsam mit Sachverständigen aus der Praxis eine Umsetzungshilfe. Darin werden die Neuerungen erläutert und praktische Tipps für die Planung und Durchführung der Ausbildung gegeben. Sie wird in der BIBB-Reihe "Ausbildung gestalten" veröffentlicht und kostenlos über die BIBB-Webseite abrufbar sein.

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Text: / handwerksblatt.de

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