"Meilenstein" für den Meister
Dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind, haben die Meisterschüler der Handwerkskammer Dortmund als erste von Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) schriftlich bekommen.
Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig. Dies ist ab sofort für jedermann sichtbar. Meisterbriefe enthalten fortan den Hinweis, dass der Abschluss im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR / EQR) dem Niveau 6 entspricht. Dieser Stufe ist auch der Bachelor zugeordnet. Die ersten Meisterbriefe mit dem Hinweis auf das DQR-Niveau hat Bildungsministerin Johanna Wanka im Rahmen der Meisterfeier der Handwerkskammer Dortmund am 22. Februar überreichen.
"Der Hinweis auf das DQR-Niveau ist bildungspolitisch ein Meilenstein", ist Wanka überzeugt. Denn dieser Satz mache die Gleichwertigkeit von beruflicher und hochschulischer Bildung deutlich und unterstreiche den hohen Stellenwert des deutschen Meisters. "Ein Meister muss sich nicht hinter einem Akademiker verstecken", sagte die Bundesbildungsministerin in ihrer Festrede auf der Meisterfeier in Dortmund. Der deutsche Meisterbrief hat sich aus ihrer Sicht bewährt. Er sei ein Qualitätssiegel. "Und deshalb dürfen der deutsche Meisterbrief und die duale Ausbildung im Handwerk nicht auf Druck aus Europa ausgehöhlt werden", sagte Wanka mit Blick auf Bestrebungen der EU-Kommission, die deutsche Handwerksordnung auf den Prüfstand zu stellen.
Berufsschullehrer: Auch Abschlüsse der beruflichen Schulen miteinbeziehen
Dem schließt sich auch der Bundesverband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen (BLBS) an. Der BLBS begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesbildungsministerin die ersten Meisterbriefe mit dem DQR/EQR-Hinweis überreicht hat. Er mache deutlich, dass berufliche und akademische Bildung gleichwertig sind: Meister und Bachelor sind dieser Stufe zugeordnet. "Auch der Aussage der Bundesbildungsministerin, dass der deutsche Meisterbrief ein Qualitätssiegel sei und der Meister und die duale Berufsausbildung nicht auf Druck der Europäischen Kommission ausgehöhlt werden dürften, unterstreichen wir vollends", so Straubinger weiter.
Allerdings fordert der BLBS von den für die Abschlusszeugnisse zuständigen Bundesländern, nun auch die Abschlüsse der beruflichen Schulen in den DQR/EQR einzubeziehen und dafür zu sorgen, dass die DQR/EQR-Niveaustufe auf dem Abschlusszeugnis der beruflichen Schulen ausgewiesen wird. "Das hat die 215. Amtschefkonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) längst beschlossen", so Straubinger. Der Freistaat Thüringen gelte mit seiner Bekanntmachung vom 23. Dezember 2013 als Vorbild und lege darin Formulierungen für Abschlüsse, Qualifikationen und doppeltqualifizierende Bildungsgänge fest, die ab dem 1. Januar 2014 gelten. "Der BLBS fragt daher: Wann setzen die anderen Bundesländer den Beschluss der Amtschefs der KMK endlich um? Wir warten darauf!"
Zum Hintergrund: Der DQR setzt die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EQR für lebenslanges Lernen um. Die Entwicklung des DQR erfolgte unter Federführung von Bund und Ländern in einem mehrjährigen Prozess unter kontinuierlicher Mitwirkung von Sozialpartnern und Wirtschaftsorganisationen sowie weiterer Experten aus Wissenschaft und Praxis. Im Rahmen ihres gemeinsamen Beschlusses zur Einführung des DQR legten Bund und Länder im Mai 2013 fest, dass neue Qualifikationsbescheinigungen einen Hinweis auf das jeweilige DQR / EQR-Referenzniveau enthalten sollen.
Berufliche Qualifikationen finden sich auf den Niveaus 1 bis 7 des DQR und des EQR wieder. So wird beispielsweise eine dreijährige berufliche Erstausbildung auf Niveau 4 zugeordnet, ein Abschluss als Bachelor, Meister oder Techniker entspricht Niveau 6. "Von dieser Zuordnung profitieren Lernende, Berufstätige, Unternehmen und Bildungseinrichtungen gleichermaßen, denn die Wertigkeit ihrer Bildungsabschlüsse wird im europäischen Vergleich sichtbar. Bewerbungen und Jobwechsel innerhalb der Europäischen Union sollen dadurch erheblich vereinfacht werden", erklärt das Bundesbildungsministerium.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben