Ab nächstem Jahr kommt die elektronische Lohnsteuerkarte, damit soll vieles vereinfacht werden.

Ab nächstem Jahr kommt die elektronische Lohnsteuerkarte, damit soll vieles vereinfacht werden. (Foto: © schlenger86/123RF.com)

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Lohnsteuerkarten: 2010 zum letzten Mal auf Papier

Betriebsführung

Die Gemeindebehörden verschicken zurzeit die Lohnsteuerkarten 2010 an alle Arbeitnehmer. Sie werden für das Jahr 2010 zum letzten Mal auf Karton ausgestellt. Ab 2011 bekommen die Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugs-Merkmale (Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge) über das elektronisches Lohnsteuerverfahren "ElsterLohn II".

In der Übergangsphase bis zur Einführung dieses elektronischen Verfahrens hat die Lohnsteuerkarte 2010 besondere Bedeutung. Daher sollte die Lohnsteuerkarte 2010 von den Arbeitgebern über den 31. Dezember 2010 hinaus weiter aufbewahrt und in keinem Fall vernichtet werden. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Koblenz hin. Das selbe gelte für Lohnsteuerkarten 2010, die sich im Besitz der Arbeitnehmer befinden.

Die Beschäftigten brauchen sich nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen dem Arbeitgeber nur einmalig die neue Steuer-Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mit. Damit kann dieser die für die Lohnsteuer erforderlichen Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen. Vor der Weitergabe der Lohnsteuerkarte 2010 an den Arbeitgeber, sollten die Eintragungen der Gemeinde im eigenen Interesse überprüft werden. Die elfstellige Identifikationsnummer (ID-Nummer) ist auch in 2010 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Unternehmen sollen entlastet werden

Der Arbeitgeber ist dadurch in der Lage, die ID-Nummer des Arbeitnehmers in seine Lohnabrechnung zu übernehmen. Enthält die Lohnsteuerkarte 2010 keine ID-Nummer, kann der Arbeitnehmer diese dem Arbeitgeber nach Erhalt auch nachträglich mitteilen (ggf. handschriftlich ergänzt in dem vorgesehen Eintragungsfeld auf der Lohnsteuerkarte 2010). Für Berichtigungen und Änderungen der Steuerklassen bei Ehegatten, die beide auf Lohnsteuerkarte arbeiten, sind die Gemeinden vorerst weiter zuständig.

Die Änderung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 beschlossen. Da die allermeisten Unternehmen mit elektronischer Lohnabrechnung arbeiteten, werde das Lohnsteuerverfahren so erheblich einfacher, so die Bundesregierung. Auch die Gemeinden würden stark entlastet: Druck und Versand von Millionen von Lohnsteuerkarten entfallen.

Text: / handwerksblatt.de

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