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HWK Münster | April 2025
Silberne Meisterbriefe für HWK-Prüfer
Im Rahmen der Meisterabschlussprüfung im Fleischerhandwerk erhielten drei Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses ihre Silbernen Meisterbriefe.
Zur Lieferkette gehören nicht nur unmittelbarere, sondern auch mittelbare Zulieferer. Darunter fallen zum Beispiel auch Transportunternehmen. (Foto: © Golkin Oleg/123RF.com)
Vorlesen:
September 2023
Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht direkt vom Lieferkettengesetz erfasst. Trotzdem ist das Gesetz auch für sie von Bedeutung, betont das BAFA in einem kostenlosen Informationsblatt.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) – oder kurz: Lieferkettengesetz – soll unter anderem Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit verhindern, angemessene Entlohnung sichern und andere Menschenrechte stärken. Unmittelbare betroffen sind Unternehmen, die mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmern.
Mittelbar sind allerdings auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betroffen, stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in seinem Informationsblatt klar. Denn das LkSG verlangt von Großunternehmen, ihren unmittelbaren Zulieferern aufzugeben, dass auch diese die Vorgaben einhalten und "entlang der Lieferkette angemessen adressieren". Zur Lieferkette gehören nicht nur unmittelbarere, sondern auch mittelbare Zulieferer. So fallen darunter zum Beispiel auch Transportunternehmen.
Um weiter im Geschäft bleiben zu können, müssen viele KMU vertragliche Verpflichtungen bei ihren Lieferanten einholen. Auch kleinere Unternehmen sind daher faktisch verpflichtet, das LkSG zu befolgen. Umgekehrt sind KMU aber von einigen Pflichten nicht betroffen. Das BAFA hat dazu die folgenden Tipps:
KMU müssen die Pflichten nach dem LkSG nicht selbst erfüllen. Das BAFA als zuständige Behörde kann und wird KMU auch nicht kontrollieren oder mit Sanktionen belegen. Das LkSG verpflichtet KMU nicht:
Ausführliche Informationen über das LkSG für KMU bietet der > Fragen- und Antworten-Katalog für KMU des BAFA.
Quelle: www.bafa.de
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