Kosmetik: Die hohen Kosten der NiSV-Schulungen bedrohen die Branche
Manche Geräte dürfen Beauty-Experten ab dem 1. Januar nur noch mit einem Fachkundenachweis nutzen. Ein Berufsverband hat ausgerechnet, dass die Kosten dafür weit höher liegen als von der Regierung angenommen. Die Betriebe sehen sich in ihrer Existenz gefährdet.
675 Millionen Euro mehr als von der Bundesregierung errechnet, muss die Kosmetikbranche für die Schulungen zum Erwerb der Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung (NiSV) ausgeben. Der unabhängige Bundesberufsverband der KosmetikerInnen in Deutschland e.V. (BBVKD) hat sich die Schätzung des Bundesumweltministerium (BMUV) über die Kosten angeschaut und kommt zu diesem eklatant anderen Ergebnis. Das Ministerium hatte bei der Einführung der Regelung erklärt, dass sich die Kosten im Rahmen halten und den KosmetikerInnen zugemutet werden könnten.
Der Verband hat jetzt eigene Berechnungen vorgelegt und stellt fest: Zwischen den Schätzungen des BMUV und dem BBVKD liegen Welten, genau genommen eben diese 675 Millionen Euro Differenz, und damit siebenmal mehr als vom Ministerium angenommen. Laut Verband betrug der Gesamtumsatz der Branche 1,9 Mrd. Euro im Jahr 2020. Die wahren Kosten der NiSV für den Erwerb der Fachkunde lägen somit bei 42 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche. Ein zentraler Punkt der Kosten sei neben den eigentlichen Preis der Schulungen vor allem der Verdienstausfall während der Fortbildungsmaßnahme, der vom Ministerium nicht berücksichtigt werde. Hinzu kämen Kosten für die Anfahrt und Übernachtungen.
Verband fordert Übernahme der Schulungskosten vom Staat
"Das kann die Branche nicht stemmen", sagt Nicolai Haase, Geschäftsführer des BBVKD. "Diese enorme Kostenbelastung ist weder wirtschaftlich noch politisch noch gesellschaftlich hinzunehmen. So geht eine ganze Branche mit 200.000 Beschäftigten zugrunde", mahnt er. Hier hätte die Politik schwere Fehler gemacht, die umgehend korrigiert werden müssten. Der BBVKD fordert deshalb, dass den KosmetikerInnen zumindest die Schulungsgebühren zum Erwerb der NiSV-Fachkunde vom Staat erstattet werden. Das würde 135 Millionen Euro kosten, rechnet der Verband vor, die aber zigtausend Arbeitsplätze retten würden.
Checkliste: Um diese Anwendungen geht es in der NiSV
- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen (zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung),
- Hochfrequenzgeräte (zum Beispiel zur Hautverjüngung oder Fettreduktion),
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation und zur Magnetfeldstimulation,
- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems,
- Ultraschallgeräte (zum Beispiel zur Fettreduktion),
- sowie Magnetresonanztomographen,
die gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen durchgeführt werden.
Kosmetiker NiSV: Die Frist für den Fachkundenachweis läuft an Silvester ab!Häufig gestellte Fragen zur Strahlenschutzverordnung NiSVMehr Informationen und weiterführende Links erhalten Sie > hier.DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
8 Kommentare
Kommentar schreiben