Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks. (Foto: © ZDH / Schuerring)

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Haftungsfalle für Handwerker abschaffen!

Produktmängel und die daraus resultierenden Kosten dürfen nicht weiter zu Lasten der Handwerker gehen. Dazu Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, im Interview.

Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert die Reform des Gewährleistungsrechts.

Handwerker haften bei Materialmängeln gegenüber ihren Kunden umfassend. Die Händler müssen nur das Material, aber nicht die Arbeitskosten ersetzen. Grund ist eine Gesetzeslücke, die für Handwerker existenzbedrohend sein kann. Diese Haftungsfalle wird aber vielleicht noch in diesem Jahr abgeschafft. Am 23. und 24. Februar hat das Bundesjustizministerium eine Fachtagung zur Reform des Gewährleistungsrechts veranstaltet, an der auch der ZDH beteiligt war.

Der ZDH hat bereits im letzten Jahr die Bundesregierung aufgefordert, die Haftungsfalle für Handwerker im Gewährleistungsrecht aufzuheben. Was ist damit genau gemeint?
Schwannecke: Es geht um Fälle, mit denen Handwerker täglich konfrontiert sind. Ein Verbraucher beauftragt einen Handwerker, der zur Erledigung des Auftrags das benötigte Material bei einem Händler kauft. Nach Verarbeitung des Materials stellt sich heraus, dass das Material mangelhaft war und deshalb umfassende Nachbesserungen erforderlich sind. Hier schnappt die Haftungsfalle bereits zu. Denn der Handwerker haftet dem Verbraucher gegenüber in voller Höhe. Er muss also das mangelhafte Material auf seine Kosten beim Verbraucher ausbauen, neues Material beschaffen und das neue Material erneut auf seine Kosten einbauen. Obwohl der Handwerker für das fehlerhafte Material nicht verantwortlich ist, kann er vom Händler laut Rechtsprechung des BGH nur die Bereitstellung des neuen Materials verlangen. Die Kosten für den Ausbau der mangelhaften Sache sowie für den erneuten Einbau des neuen Materials bekommt er nicht ohne weiteres erstattet. Da mit dem Aus- und erneuten Einbau zahlreiche Kostenpunkte wie Arbeitslohn, Kosten für Arbeitsmaterial und Transport anfallen, summieren sich diese Kosten nicht selten zu einer erheblichen finanziellen Belastung. Der Handwerker bleibt in der Praxis regelrecht auf seinen Kosten sitzen und steckt in einer Haftungsfalle.

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen?
Schwannecke: In der zurückliegenden Legislaturperiode beabsichtigte das Bundesjustizministerium, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ins Gesetz aufzunehmen. Dies hätte zu einer Verankerung der Haftungsfalle im Gesetz geführt. Das Handwerk konnte diese Pläne jedoch erfolgreich verhindern. Zudem ließ sich die Große Koalition vom dringenden Handlungsbedarf überzeugen. Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung dafür sorgen, dass Handwerker und andere Unternehmer nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat. Dies ist der richtige Ansatz. Der klaren Aussage des Koalitionsvertrags müssen nun aber endgültig Taten folgen. Das Bundesjustizministerium hat eine wissenschaftliche Expertengruppe zur Ausarbeitung von Lösungen eingesetzt und beabsichtigt, bis Mitte 2015 einen Gesetzesentwurf vorzulegen.

Was muss die Bundesregierung nach Ansicht des ZDH tun?
Schwannecke:Die Politik ist aufgefordert, die Rechtsprechung des BGH zu korrigieren, damit nicht Handwerker für Produkte und Fehler haften, für die sie nicht die Verantwortung tragen. Wir setzen uns dafür ein, dass Handwerker auf leichte und unbürokratische Weise die Kosten für den Ausbau der fehlerhaften Sache und den Wiedereinbau der Ersatzsache vom Hersteller oder seinem Händler ersetzt bekommen. Hierbei muss klar gelten, dass derjenige haftet, der den Fehler des Materials verursacht hat. Der ZDH hat bereits im vergangenen Jahr aufgezeigt, wie konkrete Lösungen aussehen könnten. Jetzt ist die Politik am Zug.

Wie können sich Handwerker bis zur Umsetzung der geforderten Reformen selbst schützen?
Schwannecke: Die derzeitige Rechtslage lässt nicht viele Möglichkeiten zu. Ein Weg, um die Verantwortung für fremde Produkte und Materialien nicht übernehmen zu müssen, besteht darin, die zu verarbeitenden Materialien vom Verbraucher selbst kaufen zu lassen. Denn kauft der Verbraucher als Auftraggeber die Werkstoffe oder Ersatzteile, haftet allein der Verkäufer dem Verbraucher gegenüber direkt, wenn sich nach Einbau der Sache ein Mangel herausstellt. Allerdings ist es nicht immer möglich und in vielen Gewerken nicht üblich, dem Auftraggeber die Beschaffung des Materials zu überlassen. In diesen Fällen bleibt nur die Möglichkeit, besondere Haftungs- und Regressvereinbarungen für den Ersatz von Ein- und Ausbaukosten mit den Lieferanten oder Herstellern zu schließen. Dies wird jedoch in der Praxis überwiegend an der Einigungsbereitschaft des Handels und der Herstellerindustrie scheitern.

Text: / handwerksblatt.de

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