Grabsteine müssen verdübelt werden
Steimetze müssen Grabmäler mit Dübeln sichern. Wer nur Kleber benutzt, riskiert, dass der Stein umkippt und Besucher verletzt.
Ein Grabstein ist fehlerhaft aufgestellt, wenn er nur mit der Fundamentplatte verklebt wurde.
Der Fall
Ein Steinmetz hatte einen Grabstein nur mit Kleber befestigt, so dass dieser zu kippen drohte. Die Gemeinde entfernte den Stein, um drohende Gefahren von Friedhofsbesuchern abzuwenden.
Das Urteil
Das Gericht gab der Gemeinde recht. Die Verklebung des Grabsteins mit der Fundamentplatte deute auf eine technisch unsachgemäße Aufstellung hin, erklärten die Richter. Vermörtelungen und Verklebungen von Fugen als alleinige Sicherung des Grabmals seien verboten. Steht der Grabsteins nicht fest, ist eine Verdübelung oder eine gleichwertige mechanische Befestigung erforderlich. Die Verklebung der Fugen dichte höchstens gegen Regenwasser ab, erhöhe aber nicht die Standsicherheit des Steins.
Hier gab es keine Dübel und daher wurde die Standsicherheit nur vorgetäuscht. Ein solches Verkleben ist sowohl nach der Richtlinie des Bundesinnungsverbandes wie auch nach der TA Grabmal (Technische Anleitung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen)
Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2015 , Az.: 2 LA 54/14
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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