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Gehaltsabrechnung: Das 49-Euro-Ticket als Jobticket

Betriebsführung

Ein Steuerberater erklärt, was Arbeitgeber beim 49-Euro-Ticket beachten müssen, wenn sie die Kosten für das Jobticket ganz oder teilweise übernehmen.

Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber spendieren ihren Beschäftigten ein Jobticket für den ÖPNV. Die Fahrkarte ist steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird. Der Arbeitgeber muss den Sachbezug allerdings im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen. Außerdem muss der Arbeitgeber den Beleg für Tickets aufbewahren.

Das Gleiche gilt für das seit Mai 2023 geltende Deutschlandticket. Auch das 49-Euro-Ticket kann der Arbeitgeber seinen Beschäftigten entweder verbilligt überlassen oder komplett bezahlen. Kauft der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin das Deutschlandticket jeden Monat selbst, kann der Betrieb ihm das Geld ganz oder teilweise steuer- und beitragsfrei erstatten.

Arbeitgeber müssen Belege aufbewahren

Voraussetzung ist auch hier, dass der Arbeitgeber den Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt. Der Arbeitgeber muss den Zuschuss im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bestätigen. Als Nachweis muss er die vom Arbeitnehmer gekauften und genutzten Fahrausweise oder entsprechende Belege - beispielsweise Rechnungen über den Kauf oder eine Bestätigung des Verkehrsträgers über den Bezug des Deutschlandtickets - zum Lohnkonto aufbewahren. "Der Zuschuss darf natürlich nicht mehr als 49 Euro betragen", erklärt Martin Fries, Steuerberater bei der Kanzlei Ecovis in Aschaffenburg.

Erhält ein Arbeitnehmer das Deutschlandticket oder einen Zuschuss dafür steuerfrei, muss er im Gegenzug seine Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung kürzen. "Der steuerfrei gewährte Vorteil ist auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers anzurechnen, mindert sie also. In welchem Umfang er das Ticket für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt, ist irrelevant", berichtet Steuerberater Martin Fries.

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Deutschlandticket oder Lohnerhöhung?

Mit dem Deutschlandticket können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten einfach einen zusätzlichen Benefit schaffen und sparen im Vergleich zu einer Bruttolohnerhöhung:

  Lohnerhöhung 49-Euro-Ticket als steuerfreies Jobticket
Arbeitgeber 85,75 € 49 €
Lohnkosten 61,25 € 49 €
Lohnsteuer (rund 20 %) 12,25 € 0 €
Lohnsteuer (rund 20 %) 12,25 € 0 €
Sozialversicherung: Arbeitgeber-Anteil (rund 20 %) 12,25 € 0 €
Vorteil Arbeitnehmer (netto)    49 € 49 €


Um 49 Euro netto zu erhalten, müsste der Arbeitnehmer also mindestens 61,25 Euro Bruttolohn mehr bekommen. Diese Bruttolohnerhöhung ist für den Arbeitgeber jedoch mit Mehrkosten von 85,75 Euro verbunden. Zum Vergleich: Beim Jobticket bleibt es bei den 49 Euro.

Fazit: "Möchte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern das Deutschlandticket steuer- und beitragsfrei gewähren, dann muss er für die Lohnabrechnung Nachweise führen. Der Arbeitgeber spart aber Kosten im Vergleich zu einer normalen Lohnerhöhung. Insgesamt profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber", so Steuerberater Fries.

Übrigens: Das Deutschlandticket als Jobticket zählt nicht zur 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern das Deutschlandticket neben der vollen Ausnutzung der 50-Euro-Freigrenze gewähren.

Das Deutschland-Ticket Jobticket Arbeitgeber können auch mit der Bahn einen "Deutschland-Ticket Jobticket Rahmenvertrag" abschließen. Wenn sie dann mindestens 25 Prozent der 49 Euro übernehmen, gibt es einen Rabatt von fünf Prozent für die Beschäftigten. Das "Deutschland-Ticket Jobticket" kostet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann maximal 34,30 Euro. Mehr dazu unter bahn.de

Quelle: Ecovis; Bahn.de

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Text: / handwerksblatt.de

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