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Friseure wollen einheitlichen Mindestlohn

Die Tarifparteien des Friseurhandwerks wollen länderübergreifende Mindestlöhne schaffen. Ab dem Sommer 2015 soll es in Ost- und Westdeutschland sogar eine einheitliche Lohnuntergrenze geben.

Die Vereinbarung der Tarifgemeinschaft der Landesinnungsverbände im Friseurhandwerk und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sieht eine dreistufige Regelung vor. Im Osten (einschließlich Berlin) soll die Lohnuntergrenze ab dem 1. August 2013 bei 6,50 Euro liegen, ein Jahr später auf 7,50 Euro steigen und am 1. August 2015 schließlich den möglichst bundesweit einheitlichen Wert von 8,50 Euro erreichen. Für die alten Bundesländer haben sich die Tarifpartner darauf geeinigt, den Mindestlohn von zunächst 7,50 Euro schrittweise auf 8,00 Euro und später auf 8,50 Euro anzuheben. 

Nach dem Abschluss der "konstruktiv und konsensorientiert“ verlaufenen Tarifrunde sind nun wieder die Landesinnungsverbände gefragt. Sie müssen mit ihren Mitgliedsbetrieben klären, ob sie den Mindestentgelt-Tarifvertrag annehmen wollen oder nicht. Ende Juni läuft die Erklärungsfrist ab. Bestehende regionale Tarifverträge mit höheren Mindestentgelten bleiben aber weiter gültig, stellt der Zentralverband in einer Pressemitteilung klar.

  West Ost
ab 01.08.13     7,50 Euro     6,50 Euro    
ab 01.08.14 8,00 Euro 7,50 Euro
ab 01.08.15 8,50 Euro 8,50 Euro




Nächstes Ziel: Allgemeinverbindlichkeitserklärung

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Ganz bewusst wird bislang von einer länderübergreifenden, nicht von einer bundesweiten Regelung gesprochen. Die Landesinnungsverbände Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind aus dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks ausgetreten. Für ihre Mitgliedsbetriebe bzw. ihren Geltungsbereich gälte der Mindestentgelt-Tarifvertrag nicht. "Einzelne Innungen oder die Landesverbände könnten die Vereinbarung aber übernehmen“, erklärt Joachim Michael Weckel, Justiziar beim Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks. Als nächsten Schritt strebt der Zentralverband an, den Tarifvertrag vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Das setzt aber voraus, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer mindestens 50 Prozent der tarifgebundenen Beschäftigten vertreten.

Genaue Zahlen hat man zurzeit noch nicht parat und muss sie in den Innungen abfragen. "Es kommt auf jeden Einzelnen an“, sagt Joachim Michael Weckel und weiß bereits, dass "es für uns im Verband keine Sommerpause geben wird“. Doch der Aufwand lohnt sich aus seiner Sicht. "Der Mindestentgelt-Tarifvertrag gibt den Impuls für eine neue Entgeltdynamik.“ Anders ausgedrückt: Nur wer gut zahlt, wird künftig auch gute Mitarbeiter bekommen. Damit will der Verband künftig auch stärker bei den Kunden der Salons werben. Weckel denkt dabei an eine Art Qualitätssiegel für faire Bezahlung.

Text: / handwerksblatt.de

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