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Fliesenleger und Co.: Krank durch kniende Tätigkeit?

Betriebsführung

Menschen, die einen großen Teil ihrer beruflichen Tätigkeit im Knien ausüben – etwa als Fliesen- oder Parkettverleger – leiden oft an einem Verschleiß des Kniegelenks (Gonarthrose).

Ein ärztlicher Sachverständigenbeirat hatte dem Bundesarbeitsminister deshalb bereits im Oktober 2005 geraten, die Gonarthrose in die Berufskrankheitenverordnung aufzunehmen. Widerstände gibt es vor allem seitens der Berufsgenossenschaften.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten werden nämlich von den Unfallversicherungsträgern entschädigt – und das sind im gewerblichen Bereich die Berufsgenossenschaften. Die Arbeitsmedizinerin Prof. Dr. Gine Elsner plädiert aufgrund eigener Studien, die einen signifikanten Zusammenhang zwischen kniender Tätigkeit und einer Gonarthrose belegen, für eine Anerkennung dieses Leidens als Berufskrankheit.

Die Berufskrankheitenliste wird laufend erweitert, weil wissenschaftliche Untersuchungen ständig neue Erkenntnisse über die Zusammenhänge von Arbeitsbelastungen und Krankheiten hervorbringen. Anfang der 1950er Jahre wurden die Meniskusschäden aufgenommen, denn es war aufgefallen, dass insbesondere Bergarbeiter wegen der knienden Tätigkeit in niedrigen Stollen ein erhöhtes Risiko haben, einen Meniskusschaden zu bekommen.

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Gesamtes Kniegelenkt wird beeinträchtigt

Bei einer knienden Tätigkeit wird aber nicht nur der knorpelige Meniskus beeinträchtigt, sondern schließlich auch das gesamte Kniegelenk. Das schließt Elsner aus einer Fall-Kontrollstudie, bei der 295 Patienten mit einer fortgeschrittenen Gonarthrose hinsichtlich ihrer lebenslangen Belastungen mit 328 Kontrollpersonen verglichen wurden. Die Fälle wurden in fünf Kliniken und in fünf Praxen der Stadt Frankfurt am Main, der Stadt Offenbach und des Landkreises Offenbach gewonnen.

Sowohl die Patienten als auch die gesunden Kontrollpersonen wurden zu ihren lebenslangen beruflichen Belastungen und außerberuflichen Faktoren befragt. Im Ergebnis fand sich, dass die Gonarthrose-Patienten deutlich häufiger in ihrem Leben zuvor eine Tätigkeit im Knien, im Hocken oder im Fersensitz ausgeführt hatten.

Renten- und Heilmaßnahmen zu Lasten der Arbeitgeber

Würde die Gonarthrose als Berufskrankheit anerkannt, dann müssten die Renten und Heilmaßnahmen für die Geschädigten aus der Unfallversicherung bezahlt werden. Sie gingen also ausschließlich zu Lasten der Arbeitgeber. "Die Regierung muss sich entscheiden, ob sie die Gonarthrose auch gegen den Widerstand der Berufsgenossenschaften in die Berufskrankheitenliste aufnimmt", meint Elsner und verweist auf das nördliche Nachbarland Dänemark. Dort kann eine Gonarthrose neuerdings als Berufskrankheit anerkannt werden. "

Information:

Institut für Arbeitsmedizin
Prof. Dr. Gine Elsner
Theodor-Stern-Kai 7
60596 Frankfurt
Tel.: (069) 63 01-76 09
E-Mail: g.elsner@em.uni-frankfurt.de

Text: / handwerksblatt.de