So schützen Sie Ihre Erfindungen!
Wer ein Patent anmelden will, sollte vorher gründlich prüfen, ob die eigene Idee wirklich neu ist oder sich schon jemand anders die Rechte gesichert hat.
Bundesweit gibt es 23 Patentinformationszentren, in denen man sich über Schutzrechte und Anmeldeverfahren informieren kann. Eines davon befindet sich an der Technischen Universität in Dortmund. Hier kann man in Datenbanken nach Patenten suchen oder die Experten mit der Recherche beauftragen. Leiter Norbert Gövert hält eine Patentanmeldung nicht in jedem Fall für die optimale Lösung.
DHB: Was sind die Vorteile von Patenten?
Gövert: Unternehmer können ihre Investitionen in technische Erfindungen und krea-tive Schöpfungen langfristig schützen und sichern sich ein Verwertungsmonopol. Ein Patent kann auch ein Marketingargument sein, denn eine erfolgreiche Patentierung zeugt ja auch von Innovationskraft, eine positive Eigenschaft. Gleichwohl überwiegen in der Regel Preis und Qualität bei der Kaufentscheidung. Das Verbietungsrecht ist daher heute wichtiger: Das Patent gibt mir die rechtlichen Möglichkeiten, anderen die Nutzung der Technologie zu verbieten. Zusätzliche Einnahmen lassen sich zum Beispiel erzielen, wenn ich Lizenzen für die Nutzung meiner Patente vergebe.
Im Video erzählt Elektromeister Heinz Streibl, wie er seinen Kellnerruf hat patentieren lassen.DHB: Muss man unbedingt ein Patent für eine neue Erfindung anmelden?
Gövert: Zunächst einmal sind gewerbliche Schutzrechte wie das Patent der einzige gesetzlich garantierte Schutz meiner Investitionen. Gleichwohl gibt es Fälle, in denen sich eine Technologie besser schützen lässt, wenn man sie geheim hält. Manchmal hat man auch einen wirtschaftlichen Vorteil davon, wenn man den zeitlichen Vorsprung nutzen kann: Ich kann eine neue Technologie sofort anwenden und damit vielleicht günstiger im Markt agieren, statt auf das Patent zu warten.
DHB: Was sollte man bei der Patentierung beachten?Welche Möglichkeiten gibt es, um Ideen zu schützen:
Ich hab' da mal 'ne Idee ...
Gövert: Die Kernfrage vor der Patentanmeldung lautet: Ist das Produkt wirklich neu und liegt eine erfinderische Tätigkeit vor? Bin ich wirklich der Erste, der sich das ausgedacht hat? Man muss das im Stand der Technik recherchieren. Danach kann man eine Anmeldung an das Patent- und Markenamt in Deutschland schreiben. Ein Patent für zehn Jahre kostet inklusive Anmeldegebühr, Recherche und Aufrechterhaltungsgebühr etwa 1.800 Euro an patentamtlichen Gebühren. Für zehn Jahre hat man sich dann das Verwertungsmonopol gesichert. Eine Markterkundung, die Überwachung, ob der Patentschutz eingehalten wird, oder juristischer Beistand erzeugen zusätzliche Kosten.
DHB: Wann sollte man ein EU-Patent anmelden?
Gövert: Das ist eine Frage des Marktes. Das Patentrecht ist ein Territorialrecht. Wenn mein Markt nicht nur in Deutschland liegt, sondern auch in anderen europäischen Ländern, habe ich mehrere Möglichkeiten. Ab Patentanmeldung beim DPMA hat man ein Jahr Zeit, kann den Markt sichten, die Erfolgsaussichten einer Patentierung abschätzen und überlegen, wo es sich lohnt, das Patent zusätzlich anzumelden. Dann kann man über die nationalen Patentämter gehen und Anwälte im jeweiligen Land beauftragen. Einfacher ist es, sich an das europäische Patentamt zu wenden und mit einer europäischen Patentanmeldung festzulegen, in welchen Ländern man den Patentschutz erwirken will. Die Verhandlungen, bei Einsprüchen oder Patentverletzungen, finden dann allerdings wieder in den einzelnen Ländern statt. Ein echtes EU-Patent mit nur einer Gerichtsbarkeit ist in Arbeit. Der EU-Rat hat unterzeichnet, zurzeit läuft die Ratifizierung der entsprechenden Verträge in den Mitgliedsstaaten. 13 von den 25 EU-Ländern müssen ratifiziert haben, damit das EU-Patent in Kraft treten kann. 2014 wird es wohl noch nicht umgesetzt werden. Der Plan ist, dass man mit der Anmeldung eines EU-Patents Patentschutz in allen beteiligten Staaten der EU erwirkt. Die EU soll ein Markt ohne Grenzen sein. Bisher ist die Patentierung auf EU-Ebene aber sehr teuer. Mit dem neuen EU-Patent wären die Kosten geringer, weil Übersetzungen wegfallen, denn die Verfahrenssprachen beschränken sich auf Französisch, Englisch und Deutsch. Mit dem EU-Patent will man die Innovationskraft stärken und Anreize für Erfindungen schaffen. Patente sind aber auch „Showstopper": Andere können ihre Entwicklung nicht auf- oder ausbauen, ohne Lizenzgebühren zahlen zu müssen. Deshalb sind Patente nur befristet gültig.
Links zum Thema:
Deutsches Patent- und Markenamt
Register und Publikationsdaten zu Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern
Europäisches Patentregister
Recherchedatenbank für Patentveröffentlichungen aus aller Welt
Schutzrechte elektronisch anmelden
Europäisches Patentamt
Datenbank des europäischen Patentamts mit Veröffentlichungen aus aller Welt
Patentdatenbank Patselect
PatentinformationszentrenFotos: privat; Die Fragen stellte Melanie Dorda
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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