Ehedauer wird wieder berücksichtigt
Bei Scheidungen wird in Zukunft die Länge der Ehe wieder in die Berechnung des Ehegattenunterhaltes einbezogen. Ein entsprechendes Gesetz hat jetzt den Bundesrat passiert.
Damit wird den Härten, die es nach langer Ehedauer seit der Unterhaltsrechtsreform 2008 gegeben hat, ein Ende bereitet. Die Neuregelung sorgt dafür, dass bedürftige Ehegatten nach Scheidung einer langjährigen Ehe durch die Beschränkung des nachehelichen Unterhalts nicht unverhältnismäßig stark getroffen werden.
Insbesondere Frauen, die dem verbreiteten Gesellschaftsmodell entsprechend nach der Hochzeit die Berufstätigkeit aufgaben, standen nach der Scheidung schnell vor dem finanziellen Aus.
Quelle: Bundesministerium der Justiz
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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