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Steuer-Fehler von Existenzgründern

Die falsche Rechtsform, fehlende Verträge mit Verwandten oder ein falsches Timing bei der Umsatzsteuer. Das sind die sechs häufigsten Steuer-Fehler, mit denen Existenzgründer bares Geld verschenken.

Hier die sechs häufigsten Steuerfehler!

1. Falsche Rechtsform

Viele junge Unternehmen starten als GmbH. Nachteil: Es fällt Lohnsteuer für das Geschäftsführergehalt an, obwohl das junge Unternehmen womöglich noch gar keinen Gewinn erzielt.

2. Zu niedrige Steuervorauszahlungen

Nach Gründung des Unternehmens dauert es in der Regel zwei Jahre, bis der erste Einkommensteuerbescheid vorliegt. Bei zu niedrigen Einkommensteuer-Vorauszahlungen können Einkommensteuer-Nachzahlungen für zwei bis drei Jahre das Unternehmen in ernsthafte finanzielle Engpässe führen. Eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungen nach oben kann daher sinnvoll sein.

3. Fehlende Verträge

In den Betrieben von Gründern und jungen Firmen hilft oft die ganze Familie kräftig mit. Geschieht dies ohne Arbeitsvertrag und Gehalt, verschenkt die Familie Steuern. Denn bei der Einkommensteuer hat jedes Familienmitglied, vom Urgroßvater bis zum Neugeborenen, gleich eine ganze Reihe persönlicher Freibeträge, die oft ungenutzt verfallen. Oft leihen Familienangehörige auch Geld oder stellen Räumlichkeiten zur Verfügung. Es ist steuerlich meist sinnvoll, in diesen Fällen Darlehens- oder Mietverträge abzuschließen.

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4. Falsches Timing bei der Umsatzsteuer

Viele Gründer beantragen in der Anfangsphase dauerhaft eine Fristverlängerung zur Voranmeldung der Umsatzsteuer. Gleichzeitig mögliche Vorsteuer-Erstattungen kommen dann erst einen Monat später. 

5. Fehler bei der Umsatzsteuer

Wegen nicht ordnungsgemässer Belege (z. B. ist auf Rechungsbelegen für gekaufte Waren die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen) wird der Vorsteuerabzug nicht anerkannt. Dadurch wird bares Geld verschenkt.

6. Mängel in der Buchführung

Mängel in der Buchführung (falsche Kontierung, Verbuchung fehlerhafter Belege, auf denen die Mehrwertsteuer fehlt, Zeitverzögerung bei der Durchführung etc.) führen nicht selten dazu, dass zu wenig oder zu spät Umsatzsteuer gezahlt wird. Bei Anträgen auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen können dem Finanzamt dann oft auch keine aussagefähigen Unterlagen vorgelegt werden.

Quelle: Existengründer.de, das Gründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie  
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Text: / handwerksblatt.de

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