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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
Für die Förderung von Kälte- und Klimaanlagen gelten seit dem 1. Dezember neue Richtlinien. (Foto: © nachai/123RF.com)
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Dezember 2020
Seit 1. Dezember gelten neue Richtlinien für die Förderung für Kälte- und Klimaanlagen, unter anderem werden nun auch kleinere Anlagen bezuschusst und auch Wärmepumpen.
Wer in nachhaltige Kälte- und Klimatechnik investieren will, kann sich weiterhin um einen Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bemühen. Seit dem 1. Dezember gelten jedoch neue Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU). Für Zuschüsse in Frage kommen weiterhin energieeffiziente Anlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln laufen.
Weiterhin bezuschusst werden laut BAFA Komponenten stationärer Kälte- und Klimaanlagen wie Luftkühler, Rückkühler und thermische Speicher sowie die Ausführungsplanung bei Flüssigkeitskühlsätzen oder Sorptionskältemaschinen und die Einbindung thermischer Regenerativenergiesysteme.
Anträge können über das elektronische Portal der BAFA gestellt werden. Antragsteller müssen hier die kältetechnischen Parameter angeben, die für die Berechnung der Förderung ausschlaggebend sind.
Mehr über die Voraussetzungen zur Förderung können Interessierte im Merkblatt Fachtechnik erfahren. Außerdem können sie sich die Höhe eines möglichen Zuschusses über den Förderrechner ermitteln lassen. Weitere Infos gibt es zudem auf der BAFA-Website.
Quelle: BAFA
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