(Foto: © Andrey Popov/123RF.com)

Vorlesen:

Corona-Wirtschaftshilfen: Schlussabrechnung bis 30. September

Betriebsführung

Die letzte Abgabemöglichkeit für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen ist der 30. September 2024. Wer den Termin verstreichen lässt, muss mit einer hohen Rückforderung rechnen.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen wurde vom Bund und den Ländern mehrfach verlängert. Am 30. September 2024 läuft die Frist endgültig ab. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen über ihre prüfenden Dritten - also zum Beispiel den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer -  nicht fristgerecht ein, kann das Bundeswirtschaftsministerium die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern, warnt die Wirtschaftsprüferkammer WPK.

Vertreter der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbands, der WPK und der Bundesrechtsanwaltskammer hätten sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium zum Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ausgetauscht und festgestellt, dass Mitte Juli immer noch rund ein Drittel der Schlussabrechnungen fehlte. Das sind bundesweit rund 300.000 Schlussabrechnungen, die noch ausstehen. Etwa 570.000 Schlussabrechnungen wurden über die Berater eingereicht.

Laut Bundeswirtschaftsministerium haben die Bewilligungsstellen der Länder inzwischen über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen wurden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 Prozent) oder eine Nachzahlung (41 Prozent) gewährt. Rund jeder vierte der Schlussbescheide enthielt Rückzahlungsforderungen (24 Prozent).

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, betont angesichts der hohen Zahl der noch nicht eingereichten Schlussabrechnungen, dass es der Schutz aller Steuerzahler verlange, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nachgewiesen wird. "Alle, bei denen die Einreichung noch aussteht, rufe ich auf , diese letzte Gelegenheit zu nutzen und die Schlussabrechnungen einzureichen."

Das könnte Sie auch interessieren:

Hintergrund

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden zwischen Juni 2020 und Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurde zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt.

Es war von vornherein ein nachträglicher Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten vorgesehen. Was auch gegenüber den Unternehmen deutlich kommuniziert worden sei, betont die WPK.

Die Schlussabrechnung sei also notwendig, um einen Abgleich zwischen den ursprünglich beantragen Zuschüssen und denen, die den Antragstellenden tatsächlich zustehen, vorzunehmen. Das könne je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen.

Quellen: WPK; BMWK

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: