Betriebe sollen durch eine vereinfachte Stundungsregelung ihrer Beiträge an die Berufsgenossenschaft finanziell entlastet werden.

Betriebe sollen durch eine vereinfachte Stundungsregelung ihrer Beiträge an die Berufsgenossenschaft finanziell entlastet werden. (Foto: © Kira Yan/123RF.com)

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Corona: Berufsgenossenschaften erleichtern Stundung

Verschiedene Berufsgenossenschaften reagieren auf die Auswirkungen der Corona-Krise, indem sie ihren Mitgliedsbetrieben die Stundungsregelungen erleichtern.

Um ihre Mitgliedsbetriebe finanziell zu entlasten, bieten die Berufsgenossenschaften an, Beiträge zu stunden oder ratenweise zu bezahlen.

(Stand: 31. März 2020)

Laut Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) sind auch die Betriebe der Bauwirtschaft derzeit von der Ausbreitung des Coronavirus und den verordneten Maßnahmen gegen diese Ausbreitung betroffen: Bauarbeiten könnten eingestellt werden, Messen wurden abgesagt, Beschäftigte aufgefordert, zu Hause zu bleiben.

Schwächelt die Konjunktur in Deutschland wegen des Virus, habe das darüber hinaus ebenfalls Auswirkungen auf Aufträge und die allgemeine Bautätigkeit, so die BG BAU. Die Berufsgenossenschaft reagiert auf die Krise, indem sie die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen erleichtert. Vorausgesetzt diese sind durch das neue Coronavirus außergewöhnlich stark belastet.

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Erleichterungen für Betriebe in Schieflage

"Generell bedeutet die Möglichkeit der Stundung, dass Unternehmen bereits fällige Beiträge, mit denen sie in Verzug sind, sowie zukünftige Forderungen in Ratenzahlung ableisten können", erklärt der Hauptgeschäftsführer der BG BAU, Klaus-Richard Bergmann, auf Anfrage unserer Redaktion. Um durch das Corona-Virus in Schieflage geratenen Unternehmen zu helfen, wende man bei Bedarf und nach individueller Prüfung entsprechende Erleichterungen an. Dies könne bedeuten, dass man den Zeitraum, über den Ratenzahlungen vereinbart wurden, um mehrere Monate erweitert. Weiterhin können Unternehmen geringere Raten als ursprünglich geplant vereinbaren. Zudem bietet die BG BAU an, auf Sicherheiten zu verzichten. Eine weitere Möglichkeit sei, auf Zinsen bei Bedarf zu verzichten.

"Auf diese Art wollen wir unseren Mitgliedsunternehmen helfen, kurzfristig liquide zu bleiben und so flexibel auf die aktuelle Situation zu reagieren. Dabei haben wir keine Kriterien festgelegt, nach denen Unternehmen von den angesprochenen Möglichkeiten Gebrauch machen können. Vielmehr prüfen wir individuell die jeweilige Situation und entscheiden dann fallbezogen", erklärt Klaus-Richard Bergmann.

Antragstellung soll vereinfacht werden

Den Anträgen der Betriebe soll laut BG BAU einfach und unbürokratisch nachgekommen werden. 

Kontakt: Weitere Informationen gibt es unter der Servicehotline 0800 3799100 oder per E-Mail. Betriebe können sich an die Servicehotline Region Nord: mbn@bgbau.de; Region Mitte: mbm@bgbau.de; Region Süd: mbs@bgbau.de wenden.

BGHM lässt Stundung und Ratenzahlung zu

Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), die vom Coronavirus außergewöhnlich belastet sind, können ihre Beiträge stunden lassen oder die Ratenzahlung von Beiträgen vereinbaren.

"Jedes Jahr erhalten die Mitgliedsunternehmen in der letzten Aprilwoche den Beitragsbescheid zur Zahlung der Umlagebeiträge für die gesetzlichen Unfallversicherung. Der Beitrag bezieht sich stets auf das vorausgegangene Jahr. Die Fälligkeit fällt dieses Jahr auf den 15. Mai 2020 und damit in eine durch die Auswirkungen des Coronavirus angespannte und wirtschaftlich belastende Zeit", erklärt BGHM-Hauptgeschäftsführer Christian Heck. "Wir wollen als BGHM die Mitgliedsunternehmen unterstützen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich betroffen sind."

Wer als Unternehmer wirtschaftlich direkt oder indirekt betroffen sei, etwa durch Erkrankung und Quarantäne oder aufgrund massiver Geschäftseinbußen und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten gerate und Liquiditätsprobleme bekomme, habe die Möglichkeit, schnell und unbürokratisch eine Zahlungserleichterung im Rahmen einer Stundung oder einer Ratenzahlung zu beantragen.

Bei Fragen ist die Hauptabteilung Beitrag und Finanzen der BGHM unter der Service-Hotline 0800 999 00 801 oder per E-Mail unter service@bghm.de zu erreichen.

Unterstützung für Nahrungsmittelhandwerke

Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind unter anderem auch Bäckereien, Konditoreien und Fleischereien betroffen. Deren Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) will den Betrieben "schnell und so unbürokratisch wie möglich helfen und sie entlasten", so Klaus Marsch, Hauptgeschäftsführer der BGN. Man könne den betroffenen Unternehmen eine zinsfreie Beitragsstundung anbieten. Zudem werde man, sofern jemand mit Beiträgen bei der BGN im Rückstand ist, die Vollstreckung der Forderungen aussetzen. "Damit leisten wir den uns möglichen Beitrag, um die betroffenen Unternehmen in einer existenzbedrohenden Situation nicht noch finanziell zu belasten."

Gestundet werden können Forderungen, die aus den Beitragsraten vom 15.03.2020 und 15.05.2020 entstehen. Die zinslose Stundung gelte sobald sie beantragt wurde. Die Stundung könne im Service-Center der BGN formlos beantragt werden - entweder per Telefon unter 0621 4456-1581 oder per E-Mail unter beitrag@bgn.de.

BG ETEM: gesetzlichen Rahmen ausschöpfen

Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) will ihren Mitgliedsunternehmen dabei helfen, die große Herausforderungen anzugehen und will an deren Seite stehen. "Wir werden den gesetzlichen Rahmen für die Stundung des Mitgliedsbeitrags ausschöpfen, um außergewöhnliche Härten abzufedern", unterstrich Johannes Tichi, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM. Die Berufsgenossenschaft ergänze damit die staatlichen Hilfsangebote. "Wir werden außerdem alles daransetzen", so Tichi, "um unseren Mitgliedsbeitrag für die BG-Eigenumlage weiter so stabil zu halten wie in den vergangenen Jahren."

Bei Fragen ist die Abteilung Mitgliedschaft/Beitrag der BG ETEM telefonisch unter 0221 3778-1800 sowie per E-Mail unter ba.koeln@bgetem.de zu erreichen.

BGW lässt ebenfalls Stundung zu

"Auch die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist bereit, Mitgliedsunternehmen, die sich durch die aktuelle Corona-Pandemie in wirtschaftlicher Not befinden, den Beitrag zu stunden", antwortet eine Sprecherin der BGW auf die Anfrage unserer Redaktion. Die Kontaktdaten für einen entsprechenden Antrag seien online sowie auf den Beitragsbescheiden, die Ende April 2020 versandt werden, zu finden.

DGUV im Kontakt mit dem Bundesarbeitsministerium

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versenden in den kommenden Wochen ihre Vorschuss- oder Beitragsbescheide an die bei ihnen versicherten Unternehmen und Einrichtungen. "Es ist uns bewusst, dass die Beitragsbescheide zu einem Zeitpunkt eintreffen, in dem in vielen Unternehmen Krisenstimmung herrscht", erklärt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV).

Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten in der Selbstverwaltung hätten daher in den vergangenen Wochen bereits für ihre jeweiligen Branchen gruppenbezogene Lösungen abgestimmt. Die Berufsgenossenschaften verfügen über Regelungen zu Stundungen beziehungsweise Ratenzahlungen, um die akute Belastung so gut wie möglich abzufedern. "Mit Blick auf die kommenden Monate prüfen wir zudem Möglichkeiten, um die Belastung so gut wie möglich weiter zu strecken." Hierzu führe die DGUV Gespräche mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Quelle: BG BAU, BGHM, BGN, BG ETEM, BGW

Text: / handwerksblatt.de

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