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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
Nur Firmen, die faire Löhne nach Tarifvertrag zahlen, sollen künftig Aufträge vom Bund erhalten. Für Bau-Vergaben gilt das ab 50.000 Euro Auftragswert. (Foto: © Franco Volpato/123RF.com)
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Dezember 2024
Das Bundeskabinett hat das Tariftreuegesetz beschlossen. Es soll Nachteile tarifgebundener Unternehmen bei Aufträgen des Bundes beseitigen und die Tarifbindung stärken. Ob es aber wirklich kommt, ist ungewiss.
Am 27. November 2024 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz vorgelegt: das Tariftreuegesetz. Es soll Arbeitnehmer schützen und die Arbeitswelt moderner machen. Angesichts der geplatzten Regierungskoalition ist es aber zweifelhaft, ob das Gesetz noch vor den Neuwahlen am 23. Februar 2025 vom Bundestag verabschiedet wird. Der Gesetzentwurf enthält zwei wichtige Punkte:
Bisher hatten Firmen, die keine Tarifverträge haben, oft einen Vorteil. Sie konnten wegen geringerer Personalkosten billiger arbeiten und so leichter Aufträge bei der öffentlichen Vergabe bekommen. Das neue Gesetz ändert das: Nur Firmen, die faire Löhne nach Tarifvertrag zahlen, sollen künftig Aufträge vom Bund erhalten. Dies gilt für Aufträge ab 30.000 Euro bei Dienstleistungen und ab 50.000 Euro bei Bauarbeiten. Das Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu fördern und den Wettbewerb gerechter zu machen. Bislang galt ein einheitlicher Schwellenwert von 25.000 Euro, der für alle Leistungsarten gleichermaßen verbindlich sein sollte.
Bei den zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 stattfindenden Betriebsratswahlen soll etwas Neues ausprobiert werden. In Firmen, die schon einen Betriebsrat haben, können Mitarbeiter ihre Stimme auch online abgeben. Das ist zusätzlich zu den normalen Wahlmöglichkeiten geplant.
Der Regierungsentwurf dem Bundesrat zur ersten Beratung vorgelegt, voraussichtlich nicht vor Januar 2025. Angesichts der erwarteten Auflösung des Bundestags ist eine parlamentarische Behandlung des Gesetzentwurfs ungewiss.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vergleicht den Gesetzentwurf mit dem vorherigen Entwurf vom 21. Oktober 2024. Die Korrekturen wurden als Reaktion auf die Stellungnahmen der Wirtschaft vorgenommen. Sie umfassen folgende Aspekte:
Der Geltungsbereich des Gesetzes wurde neu definiert. Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Bundes gilt nun ein Schwellenwert von 30.000 Euro, während für Bauaufträge ein höherer Wert von 50.000 Euro festgelegt wurde. Dies stellt eine Abkehr vom ursprünglich einheitlichen Schwellenwert von 25.000 Euro dar.
Die zuvor vorgesehene Pflicht des Auftragnehmers, seine Mitarbeiter über mögliche Kontrollen und Datenverarbeitung durch die Prüfstelle Bundestariftreue zu informieren, wurde gestrichen.
Die Höhe der "angemessenen" Vertragsstrafe bei Verstößen gegen das Tariftreuegesetz wurde konkretisiert. Sie ist nun auf maximal ein Prozent des Auftragswerts bei einem einzelnen Verstoß und auf höchstens zehn Prozent bei mehrfachen Verstößen begrenzt.
Die geplante Regelung, die Behinderung einer Betriebsratswahl von Staats wegen strafrechtlich zu verfolgen, wurde aus dem Entwurf entfernt. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt aber wie bisher auf Antrag möglich.
Der ZDH bewertet die Änderungen kritisch. Obwohl anerkannt wird, dass Tariftreuevorgaben in bestimmten Fällen Wettbewerbsverzerrungen zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Bietern reduzieren können, sieht der Verband in der aktuellen Ausgestaltung des Gesetzes trotz der Nachbesserungen weiterhin erhebliche bürokratische Hürden und Kosten für Handwerksunternehmen. Der ZDH bezweifelt, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form zu mehr Tarifbindung bei Unternehmen führen wird. Die Handwerksorganisation setzt sich dafür ein, dass der Gesetzentwurf nicht mehr im parlamentarischen Verfahren beschlossen wird.
> Hier finden Sie den Gesetzentwurf im Volltext
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