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HWK Koblenz | Dezember 2024
Die meisten "Landesbesten" kommen von der HwK Koblenz
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt zeichnete jahrgangsbeste Absolventen von Meister- und Fortbildungsprüfungen aus.
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September 2015
Für Präventionsmaßnahmen zahlt die Berufsgenossenschaft des Baugewerbes seit einigen Jahren satte Zuschüsse. Auch andere BGs belohnen das Engagement für den Arbeitsschutz.
Sie planen den Kauf eines Schutzhelms, eines leisen Handbrenners oder einer Podestleiter? Oder Sie haben eine Pendelsäbelsäge/Fuchsschwanzsäge oder einen Luftreiniger angeschafft? Dann dürfen Sie sich freuen: Sie bekommen wahrscheinlich einen Zuschuss für die Anschaffung! Denn vor drei Jahren haben die Verantwortlichen bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) entschieden: Vorsorge ist besser als Nachsorge.
Auch wenn die Unfallzahlen in den vergangenen Jahren um ein Drittel zurückgingen, sind viele Berufe in der Bauwirtschaft noch immer mit einem hohen Unfallrisiko verbunden. "Wir haben uns 2012 entschieden, diesen Weg zu gehen, weil wir einfach etwas für unsere Betriebe tun wollen. Wir wollten nicht erst aktiv werden, wenn der Unfall bereits passiert und der Schaden entstanden ist, sondern präventiv", erklärt Ellen Brüggemann, Bereichsleiterin Präventionsorganisation bei der BG Bau.
Daher hat die BG Bau Angebote für die Bereiche entwickelt, in denen die meisten Unfälle geschehen – Angebote, die sich für die Betriebsinhaber lohnen. Denn wer zusätzlich in den Arbeitsschutz investiert, soll belohnt werden, die Zuschüsse reichen von 50 bis zu 2.500 Euro. 2014 haben das die Unternehmen 15.000mal genutzt, insgesamt hat die Berufsgenossenschaft immerhin 2,3 Millionen Euro ausgeschüttet. Ein schönes Angebot also – von dem aber viele Betriebsinhaber noch zu selten Gebrauch machen, bedauert Brüggemann.
Eine Arbeitsschutzprämie kann jeder gewerbliche Mitgliedsbetrieb der BG Bau bekommen, der mindestens einen Beschäftigten hat und mehr als 250 Euro im Jahr Beitrag zahlt. Auch Solo-Selbstständige können einen Zuschuss bekommen, wenn sie sich freiwillig versichert haben. Wer allerdings mit seinem BG-Beitrag im Rückstand ist oder mit seinem Betrieb Insolvenz angemeldet hat, kann nicht gefördert werden.
Wofür es Zuschüsse gibt, zeigt ein Maßnahmenkatalog der BG Bau. Entscheidend sind hier die technischen Anforderungen. Vielfach erleichtern Positivlisten der Geräte die Auswahl. Da sich der Markt ständig verändert, wird der Katalog jedes Jahr überarbeitet – was nicht nachgefragt wird, fliegt raus. Geld gibt es nur für die Produkte, die gekauft wurden, für die Nachrüstung/Erstausstattung von Miet- oder Leasinggeräten sowie Geräten im Flottenmanagement bekommen die Betriebe keinen Zuschuss.
Die Höhe der Arbeitsschutzprämie hängt vom BG-Beitrag des Unternehmens ab – ohne Zuschläge und ASD der BG Bau. Kleine Betriebe, die zwischen 250 und mehr als 15.000 Euro im Jahr zahlen, können einen Zuschuss zwischen 250 und 750 Euro bekommen, große Unternehmen, die zwischen 100.001 und 250.000 Euro Beiträge zahlen, können sogar zwischen 2.000 und 2.500 Euro erhalten.
Einen Zuschuss gibt es nur für die Maßnahmen, die im laufenden Kalenderjahr bereits realisiert wurden – dann allerdings auch rückwirkend. Und: Die Fördermittel sind begrenzt. Entscheidend für die Förderung ist die Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Sind die Fördermittel für eine Maßnahme aufgebraucht, ist eine Förderung nicht mehr möglich. Derzeit sind zwar noch alle Töpfe gut gefüllt, das kann sich allerdings schnell ändern. Wer also in diesem Jahr ein Produkt aus der BG-Bau-Liste gekauft hat, sollte sich sputen und schnell einen Zuschuss beantragen. Das heißt natürlich auch: Am Jahresbeginn hat man die besten Chancen, eine Prämie zu bekommen.
Die Betriebe müssen bei der Berufsgenossenschaft neben dem Antragsformular für die jeweilige Maßnahme auch die Rechnung einreichen. Die Antragsformulare und die Fördervoraussetzungen finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft zum Download. Um Enttäuschungen zu vermeiden, empfiehlt die BG-Bau-Expertin Ellen Brüggemann dringend, vor dem Antrag bei der Berufsgenossenschaft anzurufen: "Wir haben ein sehr kompetentes Team, das die Betriebe telefonisch sehr gerne berät." (Tel.: 0231/5431-1007, E-Mail praev-anreize@bgbau.de)
Die BG Bau ist natürlich nicht die einzige Berufsgenossenschaft, die einen überdurchschnittlichen Einsatz für den Arbeitsschutz mit Prämien oder Fördermitteln belohnt.
Für alle Betriebe, die mehr für den Arbeitsschutz machen, als der Gesetzgeber fordert, bietet die BGN seit Anfang 2014 ein ausgefeiltes Prämienverfahren. Die BGN – die unter anderem die gesetzliche Unfallversicherung für das Bäcker- und Fleischerhandwerk ist – hat 2015 in der ersten Runde bereits rund 5,6 Millionen Euro ausgeschüttet. Die Mitgliedsunternehmen zeigten sich interessiert: Über 6.000 von ihnen forderten einen Prämienfragebogen ab, über 1.800 ist es gelungen, bereits im ersten Jahr eine Prämie zu bekommen – darunter mehr 1.000 Kleinbetriebe. (Die Originalbögen zum Ausfüllen können Sie ab auch anfordern über die BGN-Hotline 0621/4456-3636 oder per E-Mail: Praemienverfahren@bgn.de).
Beteiligen können sich alle Unternehmen, die deutlich mehr im Arbeitsschutz machen, als der Gesetzgeber fordert. Die Prämie beträgt 25 Euro pro Beschäftigten. Für jede Branche, gibt es einen eigenen Fragebogen, der Maßnahmen auflistet, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Die Fragebögen stehen auf der Website, außerdem können sich Betriebe bei der Hotline informieren (0621/ 4456-3636).
Viele Betriebe äußern sich begeistert über das Prämienverfahren. Dazu trägt sicher auch der mittel- und langfristige Nutzen bei, den die BGN in ihren Werbemitteln betont: Die Unternehmen profitieren nicht nur von den Prämien, sondern auch von einem positiven Unternehmensimage, sie können sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und so Fachkräften finden und binden.
Die BGHM unterstützt Präventionsmaßnahmen, die von den Unternehmen erfolgreich und nachhaltig umgesetzt worden sind. Wer einen Kollegen vor einem gefährlichen Unfall bewahrt, indem er beispielsweise Erste Hilfe leistet oder ihn aus Lebensgefahr rettet, kann mit einer Prämie geehrt werden. Zusätzlich hat die BGHM mit dem Sicherheitspreis ein überbetriebliches Ideenmanagement eingerichtet. Gute Vorschläge oder umgesetzte Maßnahmen, mit denen die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit beziehungsweise im Betrieb verbessert werden können, werden mit Sachpreisen, wie beispielsweise hochwertigem, sicherem Werkzeug, belohnt. Durch den Azubi-Preis werden auch die Ideen und Arbeitsschutzmaßnahmen junger Beschäftigter honoriert.
Jeder Mitgliedsbetrieb kann darüber hinaus die kostenfreien Beratungsangebote zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzen. Die Arbeitsschutzorganisation, die Motivation der Mitarbeiter oder das Betriebsklima stehen dabei im Vordergrund. Zielgruppengerecht sind die Angebote auf den individuellen Bedarf für Kleinbetriebe (Gütesiegel Sicher mit System, Gesund im Handwerk, Störungsfreier Betrieb), mittlere Unternehmen (Gütesiegel Sicher mit System, Gesund im Mittelstand) und Großbetriebe (Ziel Null!) zugeschnitten.
Weitere Informationen zu den Beratungsangeboten finden Sie im Internet (bghm.de, Webcode: 489).
"Gute Prävention soll sich lohnen" ist das Motto der BG ETEM. Sie gewährt deshalb Mitgliedsbetrieben, die keine Unfallkosten verursachen, einen Nachlass beim Mitgliedsbeitrag. Maximal gibt es einen Rabatt von 18 Prozent abzüglich der Kosten für die Versicherungsfälle des Unternehmens. Neue Mitglieder erhalten im ersten Jahr bis zu sechs Prozent und im zweiten Jahr bis zu zwölf Prozent Nachlass, ebenfalls abzüglich der jeweils angefallenen Kosten. Mehr Informationen und Beispielrechnungen finden Betriebe auf der Website der BG ETEM.
Die BG ETEM belohnt zusätzlich gute Ideen und Lösungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz mit ihrem Präventionspreis, den sie alle zwei Jahre ausschreibt. Noch bis zum 15. Januar 2016 können sich Unternehmen bewerben. In jedem der sechs Branchenbereiche sind jeweils 5.000 Euro ausgelobt. Für den IQ-Präventionspreis der BG ETEM gibt es zusätzlich 3.000 Euro.
Das Produkt "qu.int.as" der BGW – das auch für das Friseurhandwerk geeignet ist – verbindet seit zehn Jahren Arbeitsschutz mit betrieblichem Qualitätsmanagement. Es soll dabei unterstützen, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen im Unternehmen zu gestalten. Weisen Betriebe nach, dass sie qu.int.as erfolgreich umgesetzt haben, können sie finanzielle Förderungen von der BGW erhalten. Dazu gehört, dass die Teilnahme an einem qu.int.as-Seminar der BGW gefördert wird. Für den Besuch werden pro Teilnehmer 300 Euro berechnet. Nach erfolgreicher qu.int.as-Zertifizierung erstattet die BGW dem Unternehmen pro Seminarbesucher 250 Euro.
Außerdem übernimmt die BGW grundsätzlich 50 Prozent der Kosten (jedoch nicht Reisekosten, Mehrwertsteuer, Kosten für Vor- und Nachaudits sowie Zulassungskosten von Dritten) für die Zertifizierung – jedoch nicht mehr als die Hälfte des BGW-Jahresbeitrags. Ausführliche Informationen finden Interessierte auf der Website der BGW.
Die BG Verkehr ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bestatter. Sie bietet ihren Mitgliedern kostenfrei Seminare und Infomaterial für den Arbeitsschutz. Außerdem gibt es Zuschüsse für Fahrsicherheitstrainings und bei Teilnahme an einer Rückenschule.
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