Besser E-Check: Ein Stromschlag kann ins Auge gehen
Wenn der Föhn Funken sprüht und die Sicherung durchknallt, ist es oft schon zu spät. Und ein elektrischer Stromschlag kann übel ausgehen. Der BGH hat zwar jetzt entschieden, dass Vermieter elektrische Anlagen nicht ohne einen konkreten Anlass oder einen Hinweis auf Mängel regelmäßig prüfen lassen müssen. Aber sie sind mit dem E-Check auf der sicheren Seite.
Zu Irritationen im Elektrohandwerk hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs zur Generalinspektion von Elektroleitungen und -geräten in Mietwohnungen geführt. Der achte Senat des BGH hat entschieden, dass Vermieter gesetzlich nicht verpflichtet sind, die Elektroleitungen und elektrischen Anlagen ohne einen konkreten Anlass durch einen Fachmann regelmäßig überprüfen zu lassen.
Der Vermieter müsse zwar die Wohnung in einem verkehrssicheren Zustand erhalten und ihm bekannte Mängel, von denen eine Gefahr ausgeht, sofort beheben. Zu einer regelmäßigen Generalinspektion sei er aber nicht verpflichtet. Im konkreten Fall hatte ein Mieter geklagt, dessen Küche nach einem Kurzschluss in der Dunstabzugshaube in Brand stand.
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Vermieter sind mit dem E-Check im Schadensfall auf der sicheren Seite
Da der Bundesgerichtshof aber keinen Zweifel daran gelassen hat, dass den Vermieter die vertragliche Nebenpflicht trifft, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, empfiehlt das Elektrohandwerk allen Hauseigentümern und Vermietern, elektrische Anlagen und Geräte regelmäßig gemäß VDE-Bestimmungen überprüfen zu lassen – insbesondere nach einem Mieterwechsel – und genau das biete der E-Check.
"Denn wer als Vermieter die für ihn kostenneutrale normengerechte Prüfung der elektrischen Installation grundsätzlich verneint, bringt das Wohl seiner Mieter in Gefahr", warnt der Zentralverband des Elektrohandwerks.
Die Kosten kann man in der Nebenkostenabrechnung umlegen
Habe der Vermieter den Nachweis über den E-Check schwarz auf weiß in seinen Unterlagen, dann könne er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand war. Die Kosten für die Überprüfung zählen übrigens zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjekts. Das hat der Bundesgerichtshof 2007 entschieden. Und das gelte auch dann, wenn es keine Rechtspflicht zur regelmäßigen Überprüfung gibt.
Selbstständige sind nach wie vor zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet
Von der aktuellen BGH-Entscheidung unberührt bleibe die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung der elektrischen Anlagen und Geräte im gewerblichen Bereich. Unternehmer müssen generell zum Schutze ihrer Arbeitnehmer eine Gefährdungsanalyse der elektrischen Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen vornehmen, Pläne zur Überprüfung erstellen und diese regelmäßig vornehmen lassen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15. Oktober, Az.: VIII 321/07
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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