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BEA-Service: Arbeitsbescheinigungen nur noch digital

Betriebsführung

Arbeitsbescheinigungen können ab 1. Januar 2023 nur noch digital mit dem BEA-Service und nicht mehr auf Papier an die Arbeitsagentur übermittelt werden. Das gilt für Unternehmen aller Größe und Branchen.

Wenn ehemalige Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder die Agentur für Arbeit (BA) Bescheinigungen verlangen, sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, diese zu übermitteln. 

Mit dem BEA-Service der Bundesagentur für Arbeit können die Daten auf zwei Arten zur Verfügung gestellt werden: Über die Lohnabrechnungssoftware oder über einen Service auf der Website Sozialversicherung im Internet (sv.net).

BEA steht für "Bescheinigungen elektronisch annehmen"

Gilt für Unternehmen aller Branchen und Größen

Neu ab 1. Januar 2023 ist, dass Bescheinigungen nur noch digital, nicht mehr in Papierform, an die Agentur für Arbeit übermittelt werden dürfen. Das Verfahren wird bereits seit 2014 auf freiwilliger Basis genutzt.

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Das betrifft folgende Unterlagen:

  • Arbeitsbescheinigung
  • EU-Arbeitsbescheinigung
  • Nebeneinkommensbescheinigung

Das gilt ab dem 1. Januar 2023 für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, betont die Arbeitsagentur. Für Arbeitsverhältnisse, die bis zum 31. Dezember 2022 enden, können die Bescheinigungen noch auf Papier eingereicht werden. Das gelte auch für zu bescheinigende Nebeneinkommen für 2022.

Die BA weist darauf hin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2023 nicht mehr wie bisher der elektronischen Datenübermittlung widersprechen können.

Für Fragen von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu BEA gibt es eine gebührenfreie Hotline 0800 4 555527.

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Text: / handwerksblatt.de

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