Als Minijobber können Sie sich von Eigenanteil zur Rentenversicherung befreien lassen, der Arbeitgeber muss den Antrag zu seinen Akten legen.

Als Minijobber können Sie sich von Eigenanteil zur Rentenversicherung befreien lassen, der Arbeitgeber muss den Antrag zu seinen Akten legen. (Foto: © lsaloni/123RF.com)

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Rentenbefreiung von Minijobbern gehört in die Akten

Betriebsführung

Minijobber können beantragen, dass sie von dem Eigenbeitrag zur Rentenversicherung befreit werden. Der Arbeitgeber muss diesen Antrag zu seinen Unterlagen nehmen.

Dies gilt als Nachweis über die Versicherungsfreiheit. Den Betriebsinhaber trifft hier eine Dokumentationspflicht und er muss außerdem die Minijob-Zentrale umgehend informieren.Sofern diese nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt die Befreiung als erteilt. Darauf weist die Handwerkskammer Koblenz hin.

Informationen bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.

Text: / handwerksblatt.de

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