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HWK Münster | April 2025
Silberne Meisterbriefe für HWK-Prüfer
Im Rahmen der Meisterabschlussprüfung im Fleischerhandwerk erhielten drei Mitglieder des Meisterprüfungsausschusses ihre Silbernen Meisterbriefe.
Die EU-Kommission hat im Herbst 2021 einen Gesetzgebungsvorschlag für Basel III vorgelegt. Wegen der Pandemie wurde die Übergangsfrist bis 2025 verlängert. (Foto: © jakobradlgruber/123RF.com)
Vorlesen:
Unternehmen sollten bereits heute die Weichen stellen, um sich weiterhin eine verlässliche Kreditversorgung zu sichern. Denn die Vorgaben von "Basel III" zum Eigenkapital werden bald umgesetzt.
Das so genannte EU-Bankenpaket vom Oktober 2021, das sich mit der künftigen Kreditvergabepolitik der Banken ("Basel III") auseinandersetzt, bietet zumindest derzeit mehr Unsicherheiten als Klarheiten. So ist nur schwer erkennbar, wie die Vorstellungen der beteiligten Institutionen – Europaparlament, Europäische Kommission und Bundesverband deutscher Banken – für die deutsche Kreditwirtschaft unter den sprichwörtlichen Hut zu bringen sind. Hier ist beispielsweise von zusätzlichen Belastungen und negativen Folgen für die Europäische Wirtschaft die Rede. Wie darüber hinaus die angestrebten Übergangsregelungen letztlich aussehen werden, scheint ebenso unklar.
Diese eher unübersichtliche Lage sollte Betriebe in einen gewissen Alarmzustand versetzen, ohne aber gleich zu Überreaktionen zu führen. Allerdings besteht durchaus Handlungsbedarf. Gerade Betriebe, die kontinuierlich auf Fremdfinanzierungen angewiesen sind, sollten keinesfalls die Rolle des passiven Beobachters einnehmen, sondern konsequent über ausführliche Gespräche mit ihren Kreditgebern nachdenken. Es empfiehlt sich, bereits jetzt die Weichen zu stellen, um auch weiterhin von einer verlässlichen Kreditversorgung ausgehen zu können.
Dazu bietet sich ein strukturiertes Vorgehen an, das mit dem Steuerberater abgestimmt und gemeinsam mit den Bankinstituten umgesetzt werden sollte. Falls erforderlich, kann auch ein externer Berater helfen.
So sollten als Vorbereitung angefertigt werden:
Bei vollständiger Datenlage können die konkreten Vorbereitungen zum Bankgespräch beginnen. Auch hier ist zu einer strategischen Betrachtung zu raten: Legen Sie vorab fest, wer neben dem Betriebsverantwortlichen auf Seiten des Bankkunden teilnimmt. Die Begleitung des Steuerberaters ist dazu fast schon obligatorisch. Auch externe Berater einzubinden, ist durchaus erwägenswert. Hilfreich wäre es, wenn auch die Teilnehmer der Bankenseite vorab festständen.
Der Betriebsverantwortliche sollte sich vorab ausführlich mit den Betriebsdaten auseinandersetzen. Es ist zumeist hilfreich, wenn die Bankmitarbeiter erkennen, dass auch der Unternehmer über umfangreiche Detailkenntnisse verfügt und neben der strategischen Ausrichtung des Betriebes auch genau weiß, wie die wirtschaftliche Seite aussieht.
Die thematischen Schwerpunkte, wie etwa die derzeitige und zukünftige Kreditversorgung, die bankseitige Bewertung der Kreditsicherheiten und die ausführliche bankseitige Erläuterung der Rating- oder Scoringnote sollten klar definiert werden. Das gilt vor allem für den wichtigen Überziehungs- oder Geschäftskredit auf dem Betriebskonto zur Deckung kurzfristiger Zahlungsverpflichtungen. Auch hier gilt grundsätzlich: Je besser die Bonität oder Kreditwürdigkeit, umso günstiger sollte die Höhe des – zumeist ohnehin teuren – Kreditzinses ausfallen.
Das gilt ebenso für die wichtige Frage, in welchem Umfang die Banken zukünftige weitergehende, auch betriebswirtschaftliche Beratungen anbieten können. Schließlich sollte bereits im ersten Termin ein weiteres, möglichst zeitnahes Gespräch vereinbart werden, zu dem beide Seiten ihre im ersten Gespräch angesprochenen "Hausaufgaben" erledigen sollten. Eine schriftliche Gesprächsdokumentierung sollte durch beide Seiten erfolgen. So kann relativ einfach festgestellt werden, ob es in allen wichtigen Punkten Übereinstimmungen gibt, und nicht etwa unterschiedliche Wahrnehmungen während des Gesprächs zu überflüssigen Irritationen führen.
Das wichtige Thema Basel III wird Mittelbetriebe voraussichtlich noch lange beschäftigen. Betriebsverantwortliche sollten sich darauf einstellen und sich selbst in dem Medien informieren und so auf dem Laufenden bleiben. Darüber hinaus können sie auch die beteiligten Banken bitten, einen sporadischen Überblick zu verschaffen. Möglicherweise gibt es dort auch einen konkreten Ansprechpartner, der für weiterführende – und vor allem regelmäßige – Gespräche zur Verfügung steht.
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