Azubi bekommt Nachzahlung, weil er zu wenig verdiente
Wie viel Geld steht Azubis zu? 80 Prozent des Branchen-Tariflohns müssen es schon sein – auch bei nicht tarifgebundenen Betrieben. Das stellte das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern klar.
Wie viel Geld Azubis während ihrer Ausbildung bekommen, kann unterschiedlich sein, zumindest in einem Betrieb, der nicht tarifgebunden ist. Die Ausbildungsvergütung darf aber das jeweilige Tarifniveau der Branche nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten, sagt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern.
Grundsätzlich ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt, dass Auszubildende Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung haben. Die Vergütung gilt regelmäßig nicht als angemessen, wenn sie die in einem einschlägigen Tarifvertrag enthaltenen Vergütungen um mehr als 20 Prozent unterschreitet. Das gilt auch für nicht tarifgebundene Betriebe. Allzu weit darf die Vergütung auch hier nicht von den Tarifverträgen entfernt sein.
Der Fall
Ein angehender Kfz-Mechatroniker bekam während seiner Ausbildung von 2018 bis 2021 im ersten Lehrjahr 450 Euro brutto monatlich. Stufenweise steigerte sich die Vergütung auf 600 Euro pro Monat im letzten Lehrjahr. Der Azubi verlangte später von seinem Arbeitgeber eine Nachzahlung von über 8.000 Euro. Er war der Ansicht, dass seine Ausbildungsvergütung nicht angemessen war, weil sie nicht 80 Prozent der tariflich vorgesehenen Vergütung erreichte.
Das Urteil
Das Landesarbeitgericht Mecklenburg-Vorpommern stellte sich auf die Seite des Azubis. Es verpflichtete den Arbeitgeber zur Nachzahlung von gut 8.400 Euro. Die sogenannte 80-Prozent-Regelung ist mittlerweile sogar in § 17 BBiG festgeschrieben. Seit 2020 gilt darüber hinaus eine gesetzliche Mindestvergütung. Azubis, die zum Beispiel 2023 ihre Lehre starten, haben Anspruch auf monatlich mindestens 620 Euro.
Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21. Juni 2022, Az. 2 Sa 251/21
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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