Aufstiegs-BAföG: Förderung wird deutlich attraktiver
Es wird bessere Konditionen beim Aufstiegs-BAföG geben. Künftig sollen alle drei Fortbildungsstufen gefördert und die finanziellen Rahmenbedingungen verbessert werden.
Das Bundeskabinett hat am 25. September den Gesetzentwurf für die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG oder "Aufstiegs-BAföG", beschlossen. Darauf weist das Bundesbildungsministerium (BMBF) in einer Pressemitteilung hin. Das sind die wichtigsten Änderungen der Novelle:
- Das Förderangebot wird auf alle drei im Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung zu verankernden beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Bisher war laut BMBF nur die Förderung zu einem Fortbildungsziel möglich. Über die drei neuen Fortbildungsstufen wird im Rahmen der Novelle des Berufsbildungsgesetzes zurzeit noch beraten. Künftig soll es die Bezeichnungen "Geprüfte/r Berufsspezialist/in", "Bachelor Professional" oder "Master Professional" geben.
- Der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag wird für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Dies komme besonders Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen in den sozialen Berufen zugute.
- Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende sowie der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag wie auch der Bestehenserlass werden erhöht.
- Der Existenzgründungserlass wird deutlich verbessert und die Erhöhungsbeträge zum Vermögensfreibetrag für Ehepartner und Kinder ausgebaut.
"Wir machen mit der Gleichwertigkeit der Bildungswege ernst", so Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Mit der BAföG-Novelle (26. BAföGÄndG) habe man in dieser Legislaturperiode substanzielle Verbesserungen für Studierende, Schüler und Schülerinnen auf den Weg gebracht. Nun sei mit den Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG die berufliche Bildung dran.
Text:
Bernd Lorenz /
handwerksblatt.de
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