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Aufstiegs-BAföG kommt, Meister-BAföG geht

Betriebsführung

Im August 2016 wurde aus dem Meister-BAföG das neue Aufstiegs-BAföG. Es gibt höhere Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile.

Seit August 2016 gibt es das neue Aufstiegs-BAföG, das an die Stelle des bisherigen Meister-BAföG getreten ist. Unter anderem stieg der maximale Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende von 697 Euro auf 768 Euro und damit um 71 Euro. Der maximale Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von 10.226 Euro  auf 15.000 Euro. Weitere Sätze, Freibeträge und Zuschussanteile wurden ebenfalls erhöht.

Stichtag ist der 1. August 2016

Die höheren Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile des neuen Aufstiegs-BAföG kommen mit dem Stichtag 1. August bei den Geförderten an - egal, ob sie schon mit AFBG-Förderung an einer Fortbildung etwa zum Meister, Fachwirt oder Erzieher teilnehmen oder diese danach erst beginnen, betont das Bundesarbeitsministerium.

Wer als höchsten Hochschulabschluss bereits einen Bachelorabschluss hat oder wer ohne Erstausbildungsabschluss - etwa als Studienabbrecher oder mit Fachabitur und Berufspraxis - zur Prüfung oder Fachschule zugelassen wird, kann erstmals auch eine geförderte Ausbildungsfortbildung beginnen.

  • Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen sowie mehr als 700 weitere gleichwertige Fortbildungen.
  • Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.
  • Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Text: / handwerksblatt.de

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