SHK-Betriebe müssen beim Austausch die Altgeräte zu einem Wertstoffhof oder Behandlungsanlagen für Wärmeüberträger bringen.

Nach einem Austausch müssen Boiler und Warmwasserspeicher in geeigneten Recyclinganlagen entsorgt werden. (Foto: © stocking/123RF.com)

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Alte Boiler gehören nicht in den Metallschredder!

Betriebsführung

Wer einen Boiler oder Warmwasserspeicher ausbaut, muss diesen richtig entsorgen. Alte Geräte sind laut Gesetz in geeignete Recyclinganlagen zu bringen. Darauf weisen die Handwerkskammern hin.

Derzeit lassen viele Menschen ihre Heizungen austauschen. Im Zuge dieser Sanierungen fallen daher große Mengen alter Boiler und Warmwasserspeicher an, die entsorgt werden müssen. Etwa die Hälfte der Geräte enthält noch hoch-klimaschädliche Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW), berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH).

Die DUH hat laut einer Umfrage festgestellt, dass Boiler und Warmwasserspeicher derzeit in der Regel nicht in den vorgeschriebenen Recyclinganlagen ankommen, die zur Rückgewinnung von FCKW in der Lage sind. Diese Ergebnisse stützt auch eine Studie des Öko-Instituts. Diese Geräte werden nur in geringem Umfang auf kommunalen Wertstoffhöfen angeliefert, so die DUH. Die falsche Entsorgung ziehe in Deutschland massive Treibhausgasemissionen von jährlich bis zu drei Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) nach sich, erklärt der Umweltverband.

Bis in die Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts wurde noch FCKW als Treibmittel in Elektrogeräten wie Kühlschränken und Boilern verwendet. Von den aktuell stattfindenden Sanierungen landen aber nur sehr wenige Altgeräte bei den zuständigen Recyclinganlagen. Das hat die Umfrage bei den Geräteverwertern ergeben.

Zum Wertstoffhof, nicht in die Schrottpresse!

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH betont: "Nach wie vor werden ausgediente FCKW-haltige Elektrogeräte wie Boiler und Warmwasserspeicher viel zu häufig nicht richtig entsorgt. Die Folge ist das Austreten klimaschädlicher Substanzen in die Atmosphäre. Elektroaltgeräte müssen zwingend beim Wertstoffhof landen, wo sie einem fachgerechten Recycling zugeführt werden können." Viel zu oft würden insbesondere Boiler und Warmwasserspeicher unsachgemäß bei Metallschrottverwertern entsorgt, anstatt in dafür geeigneten Recyclinganlagen. 

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Damit das FCKW nicht in die Umwelt gerät, müssen die Altgeräte nach dem ElektroG korrekt entsorgt werden. Boiler und Warmwasserspeicher gehören nach dem ElektroG zur Sammelgruppe 1. Das heißt, sie müssen ausschließlich in geeigneten Recyclinganlagen für Wärmeüberträger entsorgt werden. Eine Entsorgung über Metallverwertungsanlagen ist gesetzeswidrig.

Handwerk: "Betriebe müssen Geräte zu Wertstoffhöfen bringen"

Da der Ausbau der Geräte überwiegend über SHK-Firmen erfolgt, appellieren die Handwerkskammern an ihre Betriebe, diese Geräte nicht zusammen mit anderen metallhaltigen Wertstoffen zu Metallverwertern zu bringen. Sie gehören ausschließlich in die Wertstoffhöfe oder Behandlungsanlagen für Wärmeüberträger! 

Dr. Axel Fuhrmann, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf, erklärte dazu: "Das Handwerk ist bekanntlich der Ausrüster der Energiewende. Nachhaltig wirtschaften bedeutet aber nicht nur, innovative und ressourcenschonende Lösungen zum Beispiel im Bereich der Heizungs- und Warmwasseraufbereitung zu installieren und diese zu reparieren und zu warten." Dies bedeute auch, dass mit ausgebauten Altgeräten im Sinne des Umweltschutzes und selbstverständlich nach aktueller Rechtslage umgegangen werde, etwa durch eine Entsorgung in den Wertstoffhöfen der Kommunen, betont Fuhrmann. "Ein solch verantwortungsvolles Handeln stärkt das Renommee des Meisterhandwerks in Politik und Gesellschaft!"

Auf seiner Website zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) einen Überblick über die Regelungen, die das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen.

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Text: / handwerksblatt.de

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