"Wenn der Steuertarif jetzt an die allgemeine Preisentwicklung gepasst wird,  ist das notwendig und keine Steuersenkung", betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.

"Wenn der Steuertarif jetzt an die allgemeine Preisentwicklung gepasst wird, ist das notwendig und keine Steuersenkung", betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. (Foto: © ZDH / Boris Trenkel)

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Abbau der kalten Progression ist wichtig für das Handwerk

Betriebsführung

Die kalte Progression soll ab 2023 abgebaut werden. Das würde auch Handwerkerinnen und Handwerkern helfen, die überwiegend Einzelunternehmer oder Personengesellschaften sind, sagt der ZDH. Jetzt müssten schnell die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Lohnsteigerungen zum Ausgleich der starken Inflation sollen künftig bei den Menschen ankommen. Die sogenannte kalte Progression - die schleichende Steuererhöhung - soll abgebaut werden. Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 den fünften Steuerprogressionsbericht und den 14. Existenzminimumbericht verabschiedet und dem Parlament zugeleitet. 

Auf dieser Grundlage soll das Inflationsausgleichsgesetz aktualisiert werden. Es soll zum 1. Januar 2023 wirken. Der Grundfreibetrag, die Tarifeckwerte, der Unterhaltshöchstbetrag sowie das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sollen angehoben werden. "Für mich ist klar, dass der Staat nicht zum Gewinner der Inflation werden darf", sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). "Die kalte Progression ist unfair und muss verhindert werden."

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Das ist geplant:

  • Der Einkommensteuertarif für die Jahre 2023 und 2024 wird angepasst und die Effekte der kalten Progression werden im Verlauf des Einkommensteuertarifs ausgeglichen.  
  • Der Grundfreibetrag (steuerfreies Existenzminimum) soll ab 2023 um 561 Euro erhöht werden auf 10.908 Euro und ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro. Erst ab da beginnt die Besteuerung.
  • Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) soll ab 2023 um 404 Euro auf 8.952 Euro erhöht werden und ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro.
  • Der sogenannte Spitzensteuersatz soll 2023 von derzeit 58.597 Euro auf 62.827 Euro angehoben werden, für 2024 soll er ab einem Jahreseinkommen von 66.779 Euro erhoben werden.
  • Der Reichensteuersatz (momentan greift er ab knapp 278.000 Euro) von 45 Prozent soll nicht angepasst werden. 

Die Entscheidung darüber soll nun vom Bundestag beschlossen werden. Lindner betonte, dass die Bürgerinnen und Bürger im kommenden Jahr mit fast 16 Milliarden Euro mehr belastet werden würden, sollte das Inflationsausgleichsgesetz nicht beschlossen werden. Zu den Preissteigerungen, die zu einem Kaufkraftverlust führen, würde dann noch höhere Steuerprogression dazukommen.

Für viele Handwerker ist die Einkommensteuer auch die Unternehmersteuer

Das Handwerk fordert schon seit vielen Jahren den Abbau der kalten Progression. Nicht nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handwerk sind davon betroffen, sondern auch viele Unternehmerinnen und Unternehmer selbst.

"Der Beschluss des Progressionsberichtes und besonders die Ankündigung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, diesen umzusetzen und die kalte Progression vollständig durch das Tarifentlastungsgesetz abzubauen, ist ein richtiger und wichtiger Schritt sowohl für die Beschäftigten unserer Handwerksbetriebe als auch für die selbstständigen Handwerkerinnen und Handwerker", betont Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Die überwiegende Zahl der Handwerksbetriebe seien Einzelunternehmer und Personengesellschaften, für die die Einkommensteuer im Ergebnis die Unternehmersteuer darstellt, so Schwannecke.

Wenn der Steuertarif jetzt an die allgemeine Preisentwicklung gepasst wird, sei das notwendig und keine Steuersenkung. Schwannecke: "Dieser Schritt ist erforderlich, um eine zusätzliche steuerliche Belastung zu vermeiden, die unsere Handwerksbetriebe vor dem Hintergrund der explodierenden Energie- und Rohstoffpreise noch darüber hinaus belastet hätte."

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesfinanzminister seien jetzt aufgefordert, "dieser Ankündigung auch sehr rasch Taten folgen zu lassen und die dafür nötigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen".

Was ist kalte Progression? Menschen mit hohem Einkommen zahlen im progressiven Steuersystem einen höheren Durchschnittssteuersatz als Menschen mit einem niedrigen Einkommen. Mit steigenden Löhnen ist aktuell aber keine höhere Kaufkraft verbunden, deshalb zahlen Bürgerinnen und Bürger - und auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften - aufgrund der Progression höhere Steuern. Das bezeichnet man auch als schleichende Steuererhöhung, durch die der Staat in Zeiten steigender Preise und Löhne mehr Geld einnimmt. Das geplante Inflationsausgleichsgesetz soll das verhindern.

Quellen: BMF; ZDH

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Text: / handwerksblatt.de

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