Ab wann Sie Abgeltungsteuer zahlen müssen
Seit der Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 kann jeder Bürger 801 Euro jährlich Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei einnehmen.
Die Abgeltungsteuer beträgt einheitlich 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und wird auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Gleichzeitig entfällt die bisherige Zinsabschlagsteuer. Damit die Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutschreiben kann, muss ihr wie bisher ein Freistellungsauftrag vorliegen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge bleiben weiterhin gültig.
Aber wie viel kann man anlegen, ohne Abgeltungsteuer zahlen zu müssen? Zum Beispiel bleibt bei einem Zinssatz von drei Prozent ein Anlagebetrag bis zu 26.700 Euro steuerfrei. Für darüber hinausgehende Ersparnisse fiele Abgeltungsteuer an. Bei einer Verzinsung von vier Prozent ist nur noch ein Anlagebetrag bis zu 20.025 Euro pro Person steuerfrei, bei 4,5 Prozent Zins sind es sogar nur 17.800 Euro. Für zusammen veranlagte Ehepaare gilt jeweils der doppelte Betrag.
Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Für Sparer, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) haben, ändert sich nichts. Denn die NV-Bescheinigung gilt auch für die neue Abgeltungsteuer. Solange der Bank eine gültige NV-Bescheingung vorliegt, ist der Anleger also von der Abgeltungsteuer befreit.
Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer können zudem weiterhin neue NV-Bescheinigungen beantragt werden. Das Finanzamt stellt sie jedem aus, der keine Einkommensteuer zahlen muss. Dazu zählen vor allem Rentner, aber auch Studenten und andere Geringverdiener. Der Antrag ist leicht auszufüllen: Es sind lediglich Angaben zum voraussichtlich zu versteuernden Einkommen zu machen. Wenn die NV-Bescheinigung der Bank vorliegt, zahlt das Kreditinstitut Kapitalerträge grundsätzlich steuerfrei aus – eben auch dann, wenn sie den Sparer-Freibetrag bzw. ab 2009 den Sparer-Pauschbetrag überschreiten.
Der Bankenverband hat 38 Fragen und Antworten in seiner Broschüre "Die Abgeltungsteuer – Informationen für Privatkunden" zusammengestellt. Die Publikation kann kostenlos heruntergeladen werden.
Text:
Melanie Dorda /
handwerksblatt.de
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