Seit Januar 2014: Förderung von LED-Beleuchtung
Unternehmer, die einen Umstieg auf die energieeffiziente LED-Beleuchtungstechnik planen, können dafür seit Januar 2014 Zuschüsse von bis 30 Prozent für einzelne Maßnahmen beantragen.
Die Fördergelder gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darauf macht die Handwerkskammer Südwestfalen aufmerksam.
Möglich macht dies die modifizierte Richtlinie für hocheffiziente Querschnittstechnologien, die am 1. Januar 2014 in Kraft tritt. Auf Grundlage dieser Novelle können Maßnahmen gefördert werden, die die Energieeffizienz in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erhöhen.
Weiterhin sind auch weitere Einzelmaßnahmen förderfähig, wie beispielsweise der Ersatz einzelner Anlagen durch ein hocheffizientes Druckluftsystem. Aber auch die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien oder die Erneuerung von Anlagen(teilen), zum Beispiel der Austausch eines Beleuchtungssystems – können als systemische Optimierung gefördert werden.
Das Mindestinvestitionsvolumen liegt in allen Fällen bei mindestens 2.000 Euro. Besonders unterstützt werden neben der LED-Beleuchtung auch elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen und Druckluftsysteme, sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung.
Text:
Ulrike Lotze /
handwerksblatt.de
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