Arbeitnehmer und Betriebe sollen entlastet werden. Den Steuerplänen der Bundesregierung muss der Bundesrat noch zustimmen.

Arbeitnehmer und Betriebe sollen entlastet werden. Den Steuerplänen der Bundesregierung muss der Bundesrat noch zustimmen. (Foto: © georgerudy/123RF.com)

Vorlesen:

Entlastung: Neue Steuerpläne für Familien und Betriebe

Betriebsführung

Die Bundesregierung bringt steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Firmen auf den Weg. Bundesfinanzminister Lindner spricht von 30 Milliarden Euro. Das sind die Details.

Das Bundeskabinett hat heute (24. Juli) den Gesetzentwurf für ein neues Steuergesetz gebilligt. Es gehe vor allem darum, schleichende Steuererhöhungen, also die "kalte Progression" auszugleichen. Inflationsbedingte Mehrbelastungen sollen damit vermieden, Arbeitnehmer und Familien sollen mehr Netto vom Brutto haben.

Unternehmen will man mit besseren Abschreibungsbedingungen Investitionen erleichtern. "Insgesamt werden wir Menschen und Betriebe um 30 Milliarden Euro entlasten. Gleichzeitig setzen wir erste Maßnahmen unserer Wachstumsinitiative um, damit der Standort Deutschland wieder attraktiver wird", so Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Der Staat dürfe kein Inflationsgewinner sein.

Kern des Maßnahmenpakets ist die Erhöhung des Grundfreibetrags und den Kinderfreibetrags rückwirkend für 2024 und dann auch für die Jahre 2025 und 2026. Die Steuerreformen müssen allerdings noch durch Bundestag und Bundesrat gebracht werden.

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann hat bereits angekündigt, dass es "erheblichen Widerstand" im Bundesrat an der geplanten nationalen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen geben werde. "Gerade mit den neuen Anzeigepflichten konterkariert die Ampel ihr angebliches Bemühen um den Bürokratieabbau", so Tillmann.

Das könnte Sie auch interessieren:

Das ist unter anderem geplant:    

Kleinere und mittlere Einkommen

Der Grundfreibetrag soll 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Die Anpassung soll sicherstellen, dass das Existenzminimum für Kinder und Erwachsene 2024 steuerfrei bleibt.

Für die Jahre 2025 und ab 2026 soll der Grundfreibetrag um 300 Euro auf 12.084 Euro beziehungsweise um 252 Euro auf 12.336 Euro angehoben werden. 

Die übrigen Eckwerte des Einkommensteuertarifs sollen ab 2025 angepasst werden.

Ausgenommen ist der sogenannte Reichensteuersatz. Dieser liegt bei 45 Prozent und soll auch 2025 ab 227.826 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen greifen. 

Die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag (Soli) sollen für die Veranlagungszeiträume ab 2025 ebenfalls angehoben werden.

Familien mit Kindern

Der Kinderfreibetrag soll für den Veranlagungszeitraum 2024 um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Für den Veranlagungszeitraum 2025 um weitere 60 Euro auf 6.672 Euro und ab 2026 noch einmal um 156 Euro auf 6.828 Euro. 

Zusätzlich soll das Kindergeld zum 1. Januar 2025 von 250 Euro auf 255 Euro monatlich angehoben werden.

Außerdem ist geplant, dass das Kindergeld ab 2026 regelmäßig entsprechend der prozentualen Entwicklung der Freibeträge für Kinder angepasst wird. So soll das Kindergeld 2026 auf 259 Euro für jedes Kind angehoben werden.

Ehegatten-Splitting

Die Steuerklassen III und V sollen abgeschafft werden. Für Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner soll ab 1. Januar 2030 nur noch die Steuerklasse vier mit dem sogenannten Faktorverfahren gelten. Damit werde eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerbelastung anhand der in der Ehe oder Lebenspartnerschaft gemeinsam bezogenen Arbeitslöhne erreicht, heißt es. Die Höhe der Einkommensteuer ändere sich dadurch nicht. 

Betriebe: Reform der Abschreibung

Der Gesetzentwurf setzt die Reform der Sammelabschreibungen durch den Einstieg in die Gruppen- beziehungsweise Pool-Abschreibung um. Den Betrieben will man damit ein "einfaches, bürokratiearmes und digitalisierungstaugliches Abschreibungsinstrument" zur Verfügung stellen, so das Bundesfinanzministerium.

Außerdem soll die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens fortgeführt werden. Sie soll wieder auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben werden.

Forschungsförderung

Der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage für förderfähige Aufwendungen soll ab 2025 auf zwölf Millionen Euro angehoben werden.

Stiftung "Generationenkapital"

Mit dem sogenannten Generationenkapitalgesetz soll eine Stiftung mit der Bezeichnung "Generationenkapital" errichtet werden. Aus den Überschüssen der Stiftung soll ein Finanzierungsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet werden. 

Steuergestaltung melden

Die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) soll unter bestimmten Voraussetzungen auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgedehnt werden. 

Sterbefallanzeigen elektronisch ans Finanzamt übermitteln

Sterbefallanzeigen sollen künftig elektronisch an die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzämter übermittelt werden können.

Gemeinnützigkeit

Steuerbegünstigte Organisationen sollen sich in Zukunft gelegentlich zu tagespolitischen Ereignissen äußern dürfen, ohne hierdurch ihre Steuerbegünstigung zu verlieren. Als Beispiel nennt die Bundesregierung einen Sportverein, der sich aus aktuellen Anlässen gegen Rassismus positioniert.

Unsere Quellen: Bundesfinanzministerium; Bundesregierung; CDU/CSU-Bundestagsfraktion

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: