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GmbH: Gesellschafter mit Mehrheitsanteilen ist kein Arbeitnehmer

Hält ein Gesellschafter mindestens 50 Prozent der Gesellschafts-Anteile, kann er kein Arbeitnehmer seiner Firma sein.

Grundsätzlich können auch Gesellschafter als Angestellte ihres eigenen Unternehmens arbeiten. Allerdings gilt das nicht, wenn der Gesellschafter als Kapitaleigner einen so großen Einfluss auf die Führung der Gesellschaft hat, dass er über seine Gesellschafterstellung letztlich auch die Leitungsmacht hat. Denn dann hat  der Geschäftsführer ihm gegenüber kein Weisungsrecht.

Ob der Gesellschafter einen solchen Einfluss ausüben kann, richtet sich in erster Linie nach den Stimmrechtsverhältnissen. Daher kann ein Gesellschafter, dem mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zustehen, nicht zugleich Arbeitnehmer dieser Gesellschaft sein.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 17. September 2014, Az.: 10 AZB 43/14

Text: / handwerksblatt.de

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