Mit smarten Stromzählern können die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger übermittelt werden.

Mit smarten Stromzählern können die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger übermittelt werden. (Foto: © Eric Broder Van Dyke/123RF.com)

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Regierung: Standards bei Smart Metern bleiben hoch

Die Bundesregierung will die Anforderungen an intelligente Messsysteme (Smart Meter) nicht senken. Auch wenn durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW der Rollout verzögert wird.

Die Anforderungen an intelligente Messsysteme (Smart Meter) sollen ungeachtet der Hindernisse bei ihrer Verbreitung nicht gesenkt werden. Das bekräftigt die Bundesregierung  in ihrer Antwort (19/29925) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion am 19. Mai. Die Standards schafften hohe Sicherheit und hohes Vertrauen in einen Smart-Meter-Rollout, heißt es zur Begründung.

Hintergrund der Anfrage ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) von NRW, bei dem es um die Freigabe des Smart-Meter-Rollouts durch das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geht. Das Gericht hatte am 4. März entschieden, dass die Verfügung des BSI voraussichtlich rechtswidrig sei (Az. 21 B 1162/20). Kern des Streits ist, ob die Smart-Meter-Gateways die gesetzlich vorgeschriebenen Funktionen erfüllen, insbesondere ob die volle Funktion bereits im Moment des Rollouts vorliegen muss oder schrittweise erweitert werden kann. 

Gericht stoppt Einbaupflicht für Smart Meter Die intelligenten Stromzähler – auch Smart Meter genannt – die derzeit im Umlauf sind, genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen. Das hat das Oberverwaltungsgericht von NRW entschieden und die Pflicht zum Einbau gestoppt. > Hier mehr lesen!

Keine Senkung der Standards geplant

Dazu erklärte die Bundesregierung, rechtliche Klarstellungen wie der Beschluss des OVG könnten dazu beitragen, die Rechtssicherheit bei diesem Rollout zu erhöhen. Eine Absenkung der Anforderungen an intelligente Messsysteme kommt aus Sicht der Bundesregierung nicht in Betracht. Die angelegten Anforderungen schafften hohe Sicherheit und hohes Vertrauen in einen Smart-Meter-Rollout. Außerdem würden Smart-Meter-Gateways mit einem verminderten Funktionsumfang nicht den Bedürfnissen der Energiewende gerecht, die das OVG in seiner Entscheidung vom 4. März 2021 anmahnt und die der Gesetzgeber festgelegt hat.

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Hintergrund: Mit smarten Stromzählern können nicht nur die Zählerstände automatisch digital und verschlüsselt an die Stromerzeuger übermittelt werden. Denkbar ist auch eine Steuerung des Stromverbrauchs je nach Versorgungslage. Bis zum Jahr 2032 sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Energiewende alle analogen Stromzähler durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Dafür ist eine Lizenzierung der neuartigen Stromzähler durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) notwendig. 

Über die Fortschritte des Rollouts in Deutschland berichten regelmäßig der Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur.

Quelle: Deutscher Bundestag

Was ist ein Smart Meter?Ein intelligentes Messsystem – auch Smart Meter genannt – besteht aus zwei Elementen: einem digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, das die Datenübertragung ermöglicht. Der digitale Stromzähler ersetzt den alten analogen Stromzähler. Er wird auch als moderne Messeinrichtung bezeichnet und kann mit einem Kommunikationsmodul verbunden werden. Erst durch dieses Kommunikationsmodul – auch Smart-Meter-Gateway genannt – wird eine moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem (Smart Meter). Das intelligente Messsystem ermittelt den Stromverbrauch, speichert und verarbeitet die Daten. Es ermöglicht die Datenübertragung in beide Richtungen.

Informationen für die ElektrohandwerkeDie Installation und Einbindung von Smart Metern in ein intelligentes Stromnetz gehört zu den wichtigen Geschäftsfeldern der e-handwerklichen Fachbetriebe, betont der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).  Informationen des ZVEH finden Sie > hier 

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Text: / handwerksblatt.de

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