Paketdienstleister gehörten zu den Prüfschwerpunkten in 2020.

Paketdienstleister gehörten zu den Prüfschwerpunkten in 2020. (Foto: © stylephotographs/123RF.com)

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Zollbilanz: Schäden durch Schwarzarbeit in Millionenhöhe

Der Zoll war auch unter erschwerten Corona-Bedingungen erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat Schäden in Höhe von 816 Millionen Euro aufgedeckt.

Unter erschwerten Corona-Bedingungen geht der Staat gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf Baustellen, in der Logistikbranche oder in der Gastronomie vor: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Sondereinheit beim Zoll hat 2020 über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt, rund acht Prozent mehr als im Vorjahr. Für die Straftäter wurden Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 1.800 Jahren erwirkt. 

Immer häufiger geht es darum, die organisierte Kriminalität zu zerschlagen. "2020 hat die FKS 37 organisierte Kriminalitätsverfahren mit einer Schadenssumme von 90 Millionen Euro ermittelt", sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bei der Vorstellung der Jahresbilanz der FKS. In der Mehrzahl der Fälle ging es um Kettenbetrug.

Neue Prüfschwerpunkte im Corona-Jahr

Zahlreiche Branchen, die sonst häufig überprüft werden, wie das Gastgewerbe, das Friseurhandwerk oder der Messebau waren und sind weiterhin besonders stark vom Lockdown betroffen. Man habe schnell reagiert und neue Prüfschwerpunkte gesetzt, so Finanzminister Scholz vor der Presse.  Zum Beispiel in der Fleischwirtschaft und im "boomenden Bereich der Logistik und Paketdienstleistungen". Insgesamt wurden 2020 fast 45.000 Arbeitgeber überprüft.

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Durch die FKS konnten dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme aufgedeckt werden. "Die Ermittler sorgen damit für Fairness auf dem Arbeitsmarkt". Das seien gute Nachrichten für alle Beschäftigten und Unternehmen, die sich an die Regeln halten.

Mit dem "Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch" vom Juli 2019 hat die FKS zusätzliche Befugnisse erhalten. Außerdem soll das Personal in den nächsten Jahren deutlich aufgestockt werden. 

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Gesichter

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Wenn Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmer nicht rechtzeitig und in richtiger Höhe zahlen, dann ist das strafbar und wird verfolgt. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt, heißt es in der Zollbilanz.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II müssen Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, melden. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Darunter fällt auch die Vortäuschung eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung, um für sich selbst oder einen Dritten Sozialleistungen zu Unrecht zu beziehen. 

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. In zahlreichen Wirtschaftsbereichen bestehen zudem branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen und Branchenmindestlöhne.  Die FKS überprüft, ob Arbeitgeber die Mindestlöhne zahlen.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung gibt es immer häufiger organisierte Formen der Schwarzarbeit. "Die Banden sind bestens europaweit organisiert, arbeiten oftmals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor", berichtet das Bundesfinanzministerium. "Die Täter verursachen nicht nur hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden, sie schaden auch seriösen Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung bildet die FKS Ermittlungsgruppen und ermittelt verdeckt.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Text: / handwerksblatt.de

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