Schwarzarbeit

Schwarzarbeit schadet den ehrlichen Unternehmern und allen Steuernzahlern. Das Bundesfinanzministerium will sein Personal beim Zoll deshalb aufstocken. (Foto: © Gina Sanders/123RF.com)

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Zoll: Erfolgreicher Kampf gegen Schwarzarbeit

Der Zoll ist erfolgreich im Kampf gegen Schwarzarbeit. Bei 1,8 Milliarden Euro lag der aufgedeckte Schaden in 2017 und 2018. Außerdem sind viele Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgeflogen.

Der Zoll geht erfolgreich gegen Schwarzarbeit vor. Allein in den beiden vergangenen Jahren hat der Zoll bei seinen Kontrollen in diesem Bereich Schäden in Höhe von rund 1,8 Milliarden Euro festgestellt. 2018 haben die Zollbeamten außerdem deutlich mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Die Zahl ist von 1.316 Fällen in 2015 auf 6.220 Fälle in 2018 gestiegen.

Zur Jahresstatistik des ZollDavon ging es in 2.744 Fällen um Unterschreitungen des Mindestlohns. Die Zahlen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz gemeinsam mit Colette Hercher, Präsidentin der Generalzolldirektion, bei der Jahresbilanz 2018 des Zolls in Berlin vorgestellt.

FKS soll deutlich aufgestockt werden

Die zuständige Sondereinheit beim Zoll soll ab diesem Jahr massiv gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhalte zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal, betonte Scholz. Der Bundesfinanzminister hat dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der am 20. Februar 2019 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Scholz: "Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen."

53.000 Arbeitgeber in einem Jahr überprüft

Infos zum Thema Schwarzarbeit2018 überprüfte die zuständige Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mehr als 53.000 Arbeitgeber und leitete rund 111.000 Strafverfahren ein, über 108.000 Strafverfahren wurden erfolgreich abgeschlossen.

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Die Gerichte verhängten dabei empfindliche Strafen. Allein in 2018 wurden demnach Freiheitsstrafen von insgesamt über 1.700 Jahren verhängt. Die Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber, die nicht den gesetzlichen Mindestlohn gezahlt haben, stieg auf 2.744 Verfahren.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Text: / handwerksblatt.de

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