Jobcenter sollen Verdachtsfälle von Schwarzarbeit an den Zoll melden
Die Bundesregierung will härter gegen Schwarzarbeit vorgehen. Ab 2025 sollen auch Jobcenter Schwarzarbeit als Pflichtverletzung ahnden und Leistungskürzungen beim Bürgergeld vornehmen können.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Offensiv gegen Schwarzarbeit
Das Bundeskabinett hat heute (2. Oktober) den Entwurf der Wachstumsinitiative von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil beschlossen. Auch ein Punkt zur effizienteren Bekämpfung der Schwarzarbeit ist darin enthalten.
Die Jobcenter werden künftig gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. "Durch diese Präzisierung soll Schwarzarbeit im Bürgergeldbezug künftig wirksamer bekämpft werden", berichtet das Bundesarbeitsministerium. Wer Hilfe der Allgemeinheit in Anspruch nehme, dürfe diese Unterstützung nicht ausnutzen und schwarzarbeiten.
Härtere Maßnahmen gegen Schwarzarbeit: Neue Regeln
Zudem wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS) verpflichtet, den Meldeanzeigen der Jobcenter nachzugehen und die Ergebnisse an diese mitzuteilen. Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung gemindert werden.
Im Text der Wachstumsinitiative heißt es, dass viele Verfahren des Sozialleistungsbetrugs wegen Geringfügigkeit und hoher Überlastung der Staatsanwaltschaften eingestellt würden. Um das zu verhindern, werde im Rahmen des geplanten Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung die Zuständigkeit der sogenannten Kleinen Staatsanwaltschaft der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) künftig auf Fälle des Sozialleistungsbetruges erweitert werden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: "Wir liefern und setzen mit Hochdruck die Wachstumsinitiative der Bundesregierung für mehr Dynamik auf dem Arbeitsmarkt um. Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen. Wer aber nicht mitzieht oder durch Schwarzarbeit betrügt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Hier schärfen wir nach und setzen wertvolle Hinweise aus der Praxis um."
Hintergrund
Leistungsmissbrauch ist eine Form der Schwarzarbeit. Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld müssen Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, zum Beispiel dem Jobcenter mitteilen. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch.
Andere Formen von Schwarzarbeit sind
- das nicht korrekte Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer durch Arbeitgeber,
- die illegale Beschäftigung von Ausländern,
- der Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen (zum Beispiel gegen den Mindestlohn),
- die illegale Arbeitnehmerüberlassung oder
- organisierte Formen von Schwarzarbeit (Kettenbetrug, Scheinrechnungen etc.).
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben