Wie beantragt man Kurzarbeitergeld?
Die Bundesagentur für Arbeit meldet einen rasanten Anstieg beim Kurzarbeitergeld. Wir geben einen Überblick, wie man es beantragt.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Kurzarbeit: Das müssen Betriebsinhaber wissen
Das Kabinett hat kurzfristig den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert, rückwirkend ab dem 1. März 2020.
Rechtsanwältin Anja Stümper, Fachanwältin für Arbeitsrecht, gibt einen kurzen Überblick zu den wesentlichen Punkten des Kurzarbeitergeldes.
Kurzarbeitergeld – wie kann ich es beantragen?
Die Bewilligung von Kurzarbeitergeld setzt einen erheblichen Arbeitsausfall voraus, der durch wirtschaftliche Gründe verursacht ist oder auf einem unabwendbaren Ereignis beruht. Dies kann etwa die Unterbrechung der Lieferketten oder auch die Verordnung der vollständigen Betriebsschließung sein.
Zahlen zum KurzarbeitergeldDie Bundesagentur für Arbeit (BA) meldet einen rasanten Anstieg bei den Anträgen auf Kurzarbeit. Danach sind in der letzten Woche bundesweit rund 76.700 Anträge auf Kurzarbeit bei den Arbeitsagenturen eingegangen, die nach Angaben der Betriebe auf das Corona-Virus zurückzuführen sind. Im Jahr 2019 zeigten durchschnittlich rund 600 Betriebe innerhalb einer Woche Kurzarbeit an. Die Nachfrage ist in allen Bundesländern hoch – besonders auffällig sind hier Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Unabhängig vom aktuellen Haushaltsansatz für Kurzarbeitergeld stehen in der Rücklage der BA aktuell rund 26 Milliarden Euro zur Verfügung.
Außerdem muss der Arbeitsausfall vorübergehend sein (was angesichts der aktuellen Entwicklungen wohl sehr wahrscheinlich ist) und nicht vermeidbar sein. Der Arbeitgeber muss also zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Arbeitsausfall zu verhindern. Beispielsweise muss er den Mitarbeitern zunächst bezahlten Urlaub geben, sofern dem nicht vorrangige Urlaubsinteressen der Mitarbeiter entgegenstehen. Darüber hinaus muss der Arbeitsausfall zunächst durch den Abbau von Arbeitszeitguthaben kompensiert werden.
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Vor der Neuregelung zum 1. März 2020 mussten die Mitarbeiter sogar den Aufbau von Minusstunden in Kauf nehmen. Diese Einschränkung wurde während der Corona-Pandemie nun jedoch außer Kraft gesetzt.
Kurzarbeit Null möglich
Kurzarbeitergeld Online beantragen!Um Kurzarbeitergeld beanspruchen zu können, müssen zuletzt mehr als zehn Prozent der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer im jeweiligen Kalendermonat von einem mehr als zehnprozentigen Entgeltausfall betroffen sein. Paragraf 96 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB III stellt zudem klar, dass auch ein vollständiger Entgeltausfall von 100 Prozent Kurzarbeit darstellen kann (sogenannte "Kurzarbeit Null"). Mithin wäre grundsätzlich auch bei einer vollständigen Betriebsschließung die Möglichkeit eröffnet, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
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Wo und wie ist das Kurzarbeitergeld zu beantragen?
Die Beanspruchung von Kurzarbeitergeld findet in einem zweistufigen Verfahren statt. In einem ersten Schritt hat das Unternehmen der zuständigen Agentur für Arbeit den Arbeitsausfall anzuzeigen (schriftlich oder elektronisch). Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der Betrieb liegt. Hierbei sind die Anspruchsvoraussetzungen darzulegen und glaubhaft zu machen (Anerkennungsverfahren).
Diesem Anerkennungsverfahren schließt sich das Leistungsverfahren an, bei dem auf der zweiten Stufe das den Arbeitnehmern zustehende Kurzarbeitergeld bewilligt wird. Für beide Verfahren stellt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite entsprechende Formulare zur Verfügung.
Wem steht das Kurzarbeitergeld zu?
Das Kurzarbeitergeld steht allen versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern zu. Ausgeschlossen sind damit Mini-Jobber, Rentner und Auszubildende. Nach der Neuregelung zum 1. März 2020 wurde das Kurzarbeitergeld auch auf Leiharbeitnehmer ausgeweitet.
Auch bei einer Arbeitsunfähigkeit wird das Kurzarbeitergeld gezahlt, solange der Arbeitnehmer einen Entgeltfortzahlungsanspruch hat. Für Zeiten des Krankengeldbezuges entfällt das Kurzarbeitergeld dagegen.
In welcher Höhe und für wie lange wird das Kurzarbeitergeld gezahlt?
Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach der bisherigen Vergütung des jeweiligen Mitarbeiters und beträgt 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mindestens ein Kind haben, bekommen 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns (die Lohnsteuer muss mindestens einen Kinderfreibetrag in Höhe von 0,5 beinhalten).
Arbeitgeber erhalten ab sofort die Sozialversicherungsbeiträge, die sie auch während der Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Das Kurzarbeitergeld wird von den Arbeitsagenturen für maximal zwölf Monate gezahlt.
Welche Besonderheiten sind bei einer vollständigen Betriebsschließung zu beachten?
Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung können Unternehmer gegen die zuständige Behörde Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) haben. Wie verhält sich nun dieser Entschädigungsanspruch, der in der Regel auch die Lohnfortzahlung für die Mitarbeiter umfasst, zur Zahlung des Kurzarbeitergeldes? Für den Entschädigungsanspruch nach IfSG gilt, dass dieser auf die Bundesagentur für Arbeit übergeht. Auch bei anderen Entschädigungsansprüchen, etwa wegen einer nicht rechtmäßigen Maßnahme, wird man einen solchen Anspruchsübergang wohl (analog) annehmen müssen. Insoweit wird den Arbeitgeber auch die Pflicht treffen, die zuständige Agentur für Arbeit über die wesentlichen Umstände des Entschädigungsanspruchs zu informieren.
Praxishinweis:
Sollte Ihr Unternehmen vom pandemiebedingten Arbeitsausfall betroffen sein, sollten Sie zügig die entsprechenden Schritte zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes einleiten.
Antragsformulare Hier finden Sie die wichtigesten Formulare der Arbeitsagentur
- Anzeige über Arbeitsausfall
- Antrag auf Kurzarbeitergeld - Leistungsantrag -
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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