Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, sollen mehr Kurzarbeitergeld erhalten.

Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, sollen mehr Kurzarbeitergeld erhalten. (Foto: © Nicole Lienemann/123RF.com)

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Mehr Kurzarbeitergeld und Steuerentlastungen für Betriebe

Die Regierungskoalition hat sich auf eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes geeinigt. Besonders Geringverdiener sollen davon profitieren. Für den Mittelstand soll es steuerliche Entlastungen geben, um deren Liquidität zu sichern.

Der Koalitionsausschuss will das Kurzarbeitergeld erhöhen. In erster Linie sollen damit Einkommensverluste von Geringverdienern ausgeglichen werden. Ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld sollen Beschäftigte, deren Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist, 70 Prozent des Lohnausfalls erhalten, 77 Prozent, wenn ein Kind im Haushalt lebt.

Ab dem siebten Bezugsmonat soll die Leistung noch mal auf 80 beziehungsweise 87 Prozent steigen. Die Erhöhung soll befristet bis zum Ende des Jahres gelten. Ab dem ersten Mai bis zum 31. Dezember dieses Jahres soll es für Beschäftigte in Kurzarbeit erweiterte Hinzuverdienstmöglichkeiten geben.

Vereinfachte Verlustverrechnung

KurzarbeitergeldWeitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.Außerdem plant die Bundesregierung steuerliche Entlastungen für mittelständische Betriebe, mit denen ihre Liquidität gesichert werden soll. Genau geht es um die Verlustverrechnung: Voraussichtliche Verluste sollen mit Vorauszahlungen von Steuern aus dem Vorjahr verrechnet werden dürfen. Genau das hatte das Handwerk vor den Verhandlungen gefordert: "Konkret sollte kurzfristig eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen werden, so dass Betriebe ihre absehbar im Jahr 2020 entstehenden Verluste schon jetzt steuerlich geltend machen können. Eine derart vereinfachte Verlustverrechnung könnte dazu beitragen, Betrieben schnell zu weiterer Liquidität zu verhelfen", sagte Holger Schwannecke.

"Betriebe brauchen liquide Mittel"

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks schlug vor, dass die Finanzämter den Betrieben die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2019 in den Fällen erstatten, in denen sie angesichts der absehbaren Verluste im laufenden Jahr zu hoch waren. Mit der vorgeschlagenen vorgezogenen Verlustverrechnung werde die Erstattung lediglich vorgezogen. Schwannecke: "Das ist aber ganz entscheidend, denn das hilft den Betrieben jetzt. In der aktuellen Krisenlage brauchen die Betriebe liquide Mittel, um überhaupt überleben und die Phase der massiven Wirtschaftsbeschränkungen überstehen zu können."

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Wirksames Instrument zur Liquiditätssicherung

Dass es dazu nun eine Einigung gibt, sei eine richtig gute Nachricht für zahlreiche Betriebe, so Schwannecke. Das verschaffe in erster Linie den Betrieben einen finanziellen Puffer, denen krisenbedingt die Mittel ausgehen, weil ihnen die Einnahmen unverschuldet massiv wegbrechen und laufende Kosten weiter zu tragen sind. "Mit der Steuererstattung schon im laufenden Jahr wird krisenbetroffenen Betrieben Liquidität zur Verfügung gestellt, die ihnen ohnehin zugestanden hätte. Der nun mögliche Verlustvortrag ist ein krisenangepasstes und wirksames Instrument zur Liquiditätssicherung in unseren Betrieben."

KMU-Begriff weit auslegen

Allerdings sei die vereinbarte Begrenzung der Anwendung auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nicht sachgerecht. "Denn auch größere Unternehmen plagen derzeit massive Liquiditätssorgen. Hier muss es eine weite Auslegung des Begriffs KMU geben." Schwannecke fordert eine Ausdehnung auf alle Unternehmen. "Diese Sofortmaßnahme entbindet aber auch nicht davon, die Regelung der Verlustverrechnung insgesamt dem veränderten wirtschaftlichen Rahmen anzupassen. Hier ist nun der Gesetzgeber aufgerufen, sowohl die betragsmäßige Begrenzung als auch die Beschränkung des Verlustvortrags auf das Vorjahr zu korrigieren.“

Text: / handwerksblatt.de