Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen konnten sich noch bis zum 15. Juli 2024 um den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2025 bewerben.
Mit dem Deutschen Arbeitsschutzpreis sucht die Gemeinsame Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) nach Vorbildern für strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Beschäftigter – sei es in Form eines cleveren Onboarding-Prozesses, eines revolutionären Sicherheitssystems oder technischer Hilfsmittel zur Arbeitserleichterung. Mit der Verlängerung der Einreichungsfrist konnten sich Interessierte noch bis zum 15. Juli 2024 bewerben. Den Gewinnern winkt ein Preisgeld in Höhe von jeweils 10.000 Euro.
Das Ziel des DASP besteht darin, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und Arbeitsbedingungen nachhaltig zu verbessern. Als wichtigste nationale Auszeichnung im Arbeitsschutz wird der Preis in vier Kategorien vergeben:
"Betrieblich": kreative und innovative Lösungen auf Betriebsebene
"Kulturell": verhaltens- und verhältnisändernde Maßnahmen
"Persönlich": Maßnahmen, die Schutz, Sicherheit und Gesundheit des Einzelnen betreffen
Dabei sollen die vorgestellten Konzepte als Inspiration für andere dienen und im Bestfall für möglichst viele Unternehmen adaptierbar sein.
Eine unabhängige Jury aus Wirtschaft, Politik, Verbänden und Wissenschaft prüft alle Einreichungen – im Nachgang werden insgesamt zwölf Konzepte für die Kategorien nominiert.
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Bekanntgabe der GewinnerDie festliche Preisverleihung des DASP findet am 26. Februar 2025 im Konferenzzentrum des Bundes in Berlin statt.
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