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Wiederaufbauhilfe für Hochwasser-Schäden in NRW startet

Betroffene Betriebe und Privatleute der Hochwasserkatastrophe in NRW können ab sofort ihren Förderantrag für die Hilfsgelder stellen. 12,3 Milliarden Euro stehen im Land für den Wiederaufbau bereit.

Die Wiederaufbauhilfe für Betroffene der Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen ist angelaufen. Seit Freitag, 17. September 2021, und bis zum 30. Juni 2023 können die Anträge über ein Online-Förderportal gestellt werden, meldet die Landesregierung. Auch Handwerksbetriebe können die Hilfe dann beantragen.

Sachschäden und auch Einkommenseinbußen sollen bei Privatleuten und Unternehmen mit bis zu 80 Prozent, in Härtefällen bis zu 100 Prozent kompensiert werden. Die Antragsverfahren sollen möglichst unbürokratisch laufen, ebenso die Prüfung und Auszahlung, heißt es. Für den Wiederaufbau stehen in Nordrhein-Westfalen Mittel in Höhe von rund 12,3 Milliarden Euro aus dem Aufbaufonds 2021 bereit, der  insgesamt 30 Milliarden Euro umfasst.

Wo finde ich die Anträge? Onlineanträge stehen unter folgendem Link nach einer Registrierung zur Verfügung: Login

"Wichtiges wirtschaftliches und politisches Signal"

"Dass die Hilfszahlungen rund zwei Monate nach der Katastrophe nun richtig anlaufen, ist ein ganz wichtiges wirtschaftliches und psychologisches Signal", erklärt Hans Hund, Präsident des Westdeutschen Handwerkskammertages (WHKT).

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"Die von der Katastrophe betroffenen Handwerksbetriebe wollen ihre Zukunft anpacken und haben nun die Sicherheit, dass ihnen umfassend geholfen wird. Es ist selbstverständlich, dass wir als Handwerkskammern unsere Mitgliedsunternehmen bei der Antragsstellung unterstützen." 

So hilft die Handwerkskammer Mitgliedsunternehmen erhalten bei ihrer Handwerkskammer Hilfe bei der Antragsstellung für den Wiederaufbau, Beratung sowie alle wichtigen Informationen. Im Antragsverfahren unterstützen die Handwerkskammern durch eine Vorprüfung und sichern die schnelle Bearbeitung bei der NRW.Bank als zuständige Bewilligungsstelle.

Angebote des Handwerks sind auf einer Plattform gebündelt

Viele Betriebe sowie die gesamte Handwerksorganisation würden sich in dieser Katastrophe solidarisch zeigen. Auch beim Wiederaufbau komme dem Handwerk eine Schlüsselrolle zu. Unter anderem auf der gemeinsamen neuen Plattform vieler Handwerkskammern unter handwerk-baut-auf.de, die unter Federführung der Handwerkskammer in Koblenz entstanden ist.

"Hier können sich Handwerksbetriebe aus ganz Deutschland melden, die beim Wiederaufbau mitmachen wollen. Die ersten Resonanzen auf die neue Seite sind sehr positiv. Viele Betriebe haben sich bereits registriert", erläutert Matthias Heidmeier, Hauptgeschäftsführer des WHKT.

Servicenummer Das Servicetelefon "Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen" ist montags bis freitags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags und sonntags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0211 / 4684-4994 erreichbar.

Details zu den Fördermitteln: 

Aufbauhilfen für Unternehmen

Im ersten Schritt stellt  das Land Soforthilfen in Höhe von 33 Millionen Euro für 6.600 Betriebsstätten bereit. Um Engpässe zu überbrücken und die Zahlungsfähigkeit zu sichern, bietet die NRW.BANK Unternehmenskredite ab 0,01 Prozent an (mehr unter dazu unter: www.nrwbank.de/unwetterhilfe-unternehmen). Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es Darlehen von bis zu 100.000 Euro mit einem zwanzigprozentigen Tilgungsverzicht. 

Am 17. September 2021 starten die Anträge für die Aufbauhilfen: Unternehmen können bei Sachschäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis Januar 2022 kompensiert. Voraussetzung ist eine Begutachtung der entstandenen Schäden.

Das Verfahren ist dreistufig:

  • Beauftragung eines anerkannten Gutachters zur Schadensermittlung, soweit noch nicht vorliegend
  • Unternehmen gehen zunächst auf die Kammern zu. Dort werden sie zur Antragstellung beraten und erhalten eine erste kursorische Prüfung der Anträge.
  • Im Anschluss reichen sie den Antrag online bei der NRW.BANK ein. Diese bewilligt die Mittel und zahlt sie aus.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmen können bereits vor Beantragung der Gelder mit den Aufbauarbeiten beginnen.

Aufbauhilfen für Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft 

  • Die Förderung erfolgt als Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Für denkmalpflegerischen Mehraufwand beträgt die Billigkeitsleistung bis zu 100 Prozent.
  • Bei Mietausfällen oder der Verringerung von Mieteinahmen, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden. 
  • Für Schäden am eigenen Hausrat gibt es in der Regel eine Pauschale, die sich an den im Haushalt zum Zeitpunkt des Schadens gemeldeten Personen bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, für Ehegatten oder Lebenspartner 8.500 Euro, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).
  • Förderfähig sind bis zur Höhe des entstandenen Schadens unter anderem die Kosten zur Beseitigung von Schäden an Wohngebäuden, Garagen und Stellplätzen, zur Beseitigung von Schäden an Bachuferbefestigungen, zum Neubau etc.

Das Online-Förderportal soll am 17. September 2021 für die Eingabe von Online-Anträgen freigeschaltet werden. 

Quellen: Land NRW; WHKT

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Text: / handwerksblatt.de

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