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HWK Trier | November 2024
Ruhe und Geduld sind seine Geheimwaffen
Der Lehrling des Monats der Handwerkskammer Trier heißt Jonas Bastgen. Er ist der einzige Büchsenmacherlehrling in der Region Trier.
"Eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung bietet die beste Aussicht darauf, dass die Reform zu echten Entlastungen bei auskömmlicher Finanzierung öffentlicher Aufgaben führen kann", so die Verbände. (Foto: © Andrey Popov/123RF.com)
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Verschiedene Verbände und Wirtschaftsorganisationen machen sich für eine Grundsteuer stark, die die Grundstücks- und Gebäudeflächen als Bemessungsgrundlage heranzieht.
Nachdem die nordrhein-westfälischen Kommunen wegen ihrer prekären Haushaltslage von der Landesregierung eine schnelle Klärung in Sachen Grundsteuer verlangt hatten, setzen sich jetzt mehrere Wirtschaftsorganisationen und Verbände für eine Option ein.
Handwerk.NRW, die Industrie- und Handelskammern NRW, die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW, der Bund der Steuerzahler NRW und Haus & Grund Rheinland Westfalen fordern eine Lösung, die die Grundstücks- und Gebäudeflächen als Bemessungsgrundlage heranzieht.
PublikationHier finden Sie das Policy Paper Handlungsoptionen für Nordrhein-Westfalen von Florian Neumeier vom ifo Institut.Eine wertbezogene Bemessungsgrundlage, wie sie das von Finanzminister Olaf Scholz konzipierte Bundesmodell vorsieht, lehnen die Verbände als zu kompliziert und zu unberechenbar ab. Eine Lösung, die sich nur an Gebäude- und Grundstücksflächen ausrichtet, sei für Finanzverwaltung und Steuerpflichtige deutlich weniger aufwendig und berge keine unkalkulierbare Belastungsdynamik.
Die Verbände werben daher dafür, dass Nordrhein-Westfalen von der Option Gebrauch mache, ein anderes Modell als der Bund für sich finden. In einem gemeinsamen Positionspapier heißt es dazu: "Die Grundsteuer sollte als Flächenmodell an den beiden Kriterien Grundstücksfläche und Gebäudefläche ansetzen."
Beide seien flächendeckend verfügbar und für Verwaltungen und Steuerpflichtige mit geringem Aufwand zu nutzen. "Eine möglichst bürokratiearme Ausgestaltung bietet die beste Aussicht darauf, dass die Reform zu echten Entlastungen bei auskömmlicher Finanzierung öffentlicher Aufgaben führen kann."
Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW:
"Die Grundsteuer ist die Nagelprobe für vorausschauende Bürokratievermeidung in Nordrhein-Westfalen. Ein transparentes Flächenmodell bietet sowohl den Kommunen als auch den Steuerpflichtigen eine einfache und auch berechenbare Perspektive."
Ralf Stoffels, Präsident von IHK NRW:
"In der Corona-Krise erhöht sich der Druck auf die Unternehmensstandorte, insbesondere in vielen Innenstädten Nordrhein-Westfalens spitzt sich die Lage derzeit zu. Die Novellierung der Grundsteuer darf nicht zu einer Mehrbelastung der Unternehmen führen. Stattdessen bietet sich jetzt die Chance, mit einem bürokratiearmen Flächenmodell den Anforderungen aller Unternehmensstandorte gerecht zu werden und die Chancen der Digitalisierung zu ergreifen."
Arndt G. Kirchhoff, Präsident von unternehmer nrw:
"Die Grundsteuer eignet sich nicht als Instrument der Verteilungspolitik. Mit einer einfachen flächenbasierten Bemessungsgrundlage kann sie aber ein wichtiger Baustein für eine kluge und verlässliche Standortpolitik in NordrheinWestfalen werden."
Rik Steinheuer, Vorsitzender vom Bund der Steuerzahler NRW:
"In Nordrhein-Westfalen ziehen die Immobilienpreise vielerorts stark an. Durch eine wertabhängige Bemessungsgrundlage drohen deshalb auch bei unveränderten Hebesätzen in regelmäßigen Abständen automatische Grundsteuererhöhungen. Diese kalte Progression bei der Grundsteuer würde durch das von uns gemeinsam vorgeschlagene Flächenmodell verhindert.“
Konrad Adenauer, Präsident von Haus & Grund Rheinland Westfalen:
"Die Grundsteuer ist voll umlagefähig und schon von daher kein geeignetes Instrument für bau- oder wohnungspolitische Interventionen. Jede Erhöhung der Grundsteuer ist zugleich eine Mieterhöhung. Deshalb sind komplizierte wertbezogene Ansätze keine Lösung. Auch eine höhere Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke würde viele ungewollte Fehlanreize nach sich ziehen."
Florian Neumeier, ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München:
"Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage sollte möglichst einfach sein, um den administrativen Aufwand und damit die Erhebungskosten gering zu halten; und es sollten allzu große Belastungsverschiebungen vermieden werden, damit die Grundsteuer für den Steuerpflichtigen nicht existenzgefährdend wird. Aus finanzwissenschaftlicher Sicht sprechen die besseren Argumente dabei für eine flächenbasierte Grundsteuer."
Quelle: Handwerk.NRW
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