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HWK Münster | November 2024
Wenn der Prüfer mit dem Laptop kommt
Zu einem Online-Seminar zur elektronischen Betriebsprüfung lädt die Handwerkskammer Münster Betriebe aus dem Kammerbezirk ein.
Die Reform soll hochwertige Meisterprüfungen sicherstellen und das Ehrenamt stärken. (Foto: © gpointsudio/123RF.com)
Vorlesen:
Die geänderte Handwerksordnung hat das Prüfungswesen praxisgerechter gestaltet. Die hohe Qualität der Meisterprüfung bleibe gesichert und das Prüferehrenamt werde entlastet, lobt das Handwerk die Reform.
Der Bundestag hat am 5. Mai 2021 die Änderung der Handwerksordnung (HwO) verabschiedet. Darin wurde unter anderem das Meisterprüfungsverfahren geändert.
Dieser Modernisierung lag eine Analyse über Stand und Bedarf im Prüfungswesen zugrunde. Sie besagt, dass die praktischen, zeitlichen und rechtlichen Anforderungen an qualitativ hochwertige Prüfungen und damit an die ehrenamtlich Prüfenden in den letzten Jahren gewachsen sind. Zugleich fällt es den verantwortlichen Stellen immer schwerer, ehrenamtliche Prüfende zu gewinnen. Vor diesem Hintergrund bestand im Meisterprüfungswesen der Bedarf, die Flexibilität für die Prüfenden zu erhöhen und so das Ehrenamt zu stärken sowie zugleich rechtsbeständige und hochwertige Prüfungen sicherzustellen.
Neu ist die Trennung zwischen Meisterprüfungsausschüssen und Prüfungsdelegationen. Sie ist angelehnt an die bereits durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) eingeführte Trennung zwischen den Abschluss-, Gesellen- und Fortbildungsprüfungsausschüssen und den Prüferdelegationen. Die neuen Prüfungskommissionen zur Abnahme der Meisterprüfungsleistungen sind mit Blick auf ihr Aufgabenspektrum vergleichbar mit Prüferdelegationen.
Zusätzlich greift das Gesetz aktuelle Entwicklungen im Handwerksrecht auf. Sie betreffen die Einführung der doppelten Buchführung durch die Kammern und die aktuelle Bezeichnung von Gewerben. Darüber hinaus soll die Aufgabe der Innungen und ihrer Verbände im Bereich des Tarifgeschehens stärker betont werden.
Zur Verabschiedung der Reform erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetzespaket wird Rechtssicherheit und Modernität für das Handwerk auch für die Zukunft gewährleistet." Das Berufsbildungsrecht sei jetzt rundum gut aufgestellt. Vor allem das Meisterprüfungsverfahren sei modernisiert und praxisgerechter ausgestaltet worden.
"Die hohe Qualität der Meisterprüfungen bleibt langfristig gesichert. Gleichzeitig wird das Prüferehrenamt durch die Möglichkeit einer flexiblen und arbeitsteiligen Prüfungsabnahme entlastet. Auch das Handwerksrecht erhält einen Modernisierungsschub, den Handwerksbetriebe und Handwerksorganisationen zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben benötigen", betont Wollseifer.
Die Beratung des Gesetzes im Bundesrat steht am 28. Mai 2021 an. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird es voraussichtlich Ende Juli / Anfang August in Kraft treten.
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