Fragen und Antworten zur DSGVO
Mit dem 25. Mai 2018 und der Einführung der neuen Datenschutzgrundverordnung sind für Handwerksbetriebe viele Fragen aufgekommen. Der ZDH hat die wichtigsten gestellt und beantwortet.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
Die Fragen sind nicht weniger geworden – eher im Gegenteil: Nachdem am 25. Mai 2018 EU-weit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eingeführt wurde, machten sich viele Handwerksbetriebe Sorgen darüber, was ab sofort erlaubt ist, was nicht und wo man als Betriebsinhaber in welcher Form bei der Umsetzung der DSGVO aktiv werden muss.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sich diese Fragen zu Herzen genommen und die zehn wichtigsten gestellt und beantwortet. Jeweils zehn Fragen und Antworten betreffen dabei Handwerksunternehmen und Handwerksorgansiationen. Darunter sind Fragen wie diese: "Muss ich als Gesundheitshandwerker immer einen Datenschutzbeauftragten benennen?" oder "Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten, wenn ich zehn Mitarbeiter habe?" oder "Dürfen Mitgliedern Newsletter und sonstige Informationen nur mit Einwilligung zugeschickt werden?". Diese und andere Fragen sind auf der Website des ZDH zusammengefasst und verständlich beantwortet worden.
Hintergrund: Hier geht es zu den "Zehn Fragen und Antworten zur DSGVO" auf der Website des ZDH.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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