Datenschutz: Was Betriebe jetzt tun sollten
Die Zeit wird knapp: Das neue Datenschutzrecht gilt bald. Viele Betriebe haben noch Fragen dazu. Der ZDH hat aktuell neue, praxisgerechte Mustervorlagen für Handwerker herausgegeben.
Dieser Artikel gehört zum Themen-Special Das aktuelle Datenschutzrecht
In dem neuen Infoblatt "Praxis Datenschutz: Was Betriebe jetzt unternehmen sollten" gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf einer DIN-A4-Seite einen kurzen und knackigen Überblick, welche Fragen sich jeder Betrieb jetzt stellen sollte: Muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Werden die gesetzlichen Informationspflichten erfüllt? Sind alle datenschutzrelevanten Betriebsabläufe dokumentiert? Ist der Datenschutzhinweis auf der Firmenwebsite korrekt?
Neu hinzugekommen ist auch das Infoblatt des ZDH "Was Gesundheitshandwerker künftig zu beachten haben".
Der ausführliche Leitfaden "Das neue Datenschutzrecht" wurde aktualisiert und bietet einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte für die betriebliche Praxis.
Weiterhin gibt es zahlreiche Musterformulare, unter anderem für eine Einwilligungserklärung, ein Verarbeitungsverzeichnis oder eine Liste mit technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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