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Handwerker: Für jeden Typ die richtige Rente

Sie sind Handwerker haben vor kurzem ein Unternehmen gegründet? Dann sollten Sie sich bald um Ihre Altersvorsorge kümmern! WIr haben drei Vorsorgestrategien zusammengestellt.

Jeder weiß, dass er sich um seine Altersvorsorge kümmern muss. Aber gerade Jungunternehmer nehmen sich dafür oft zu wenig Zeit. Dabei können sie viel Geld sparen, wenn sie am Anfang der Selbstständigkeit die Weichen richtig stellen. Wir haben für die drei häufigsten Handwerker-Typen die wichtigsten Tipps für die Altersvorsorge zusammengestellt.

Typ-A-Handwerker

Sie haben ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft in einem Anlage-A-Gewerk gegründet, müssen also einen Meisterbrief haben und 18 Jahre lang in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Machen Sie sich keine grauen Haare deswegen: Die gesetzliche Rente ist nicht so schlecht wie ihr Ruf. Sie bietet mit der Witwenrente zumindest einen gewissen Hinterbliebenenschutz; Rehaleistungen und eine – wenn auch kleine – Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls im Paket mit drin. Auch die Rendite ist gar nicht so schlecht, sie soll durchschnittlich bei drei Prozent liegen, sagt die Stiftung Warentest. Aber alle Experten sind sich einig: Die gesetzliche Altersvorsorge reicht nicht aus.

Dem Typ-A-Handwerker empfiehlt Dirk Schnittger, Direktor des Handwerksversicherers Signal Iduna, eine Riester-Rente: "Sie ist durch die hohe staatliche Förderung für ihn am lukrativsten." Zusätzlich sollte der Handwerksunternehmer eine kleine Rürup-Rente mit einem Monatsbeitrag von 50 Euro abschließen. Der Vorteil: Der Handwerksunternehmer kann, wenn er nach einem guten Jahr Geld zur Verfügung hat, derzeit bis zu 22.172 Euro auf einen Schlag am Jahresende einzahlen – abzüglich der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse. Außerdem können momentan 78 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden, 2025 werden es 100 Prozent sein. Rürup lohnt sich, so das Urteil von Stiftung Warentest, deshalb vor allem für gut verdienende Selbstständige.

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Typ-B-Handwerker

Sie haben ein Unternehmen in einem Gewerk, das zur Anlage B1 oder B2 gehört, müssen also nicht in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Ob Sie weiterhin in die Rentenkasse einzahlen sollten, hängt von der Familiensituation ab, betont Schnittger. Unternehmer/-innen, die Kinder haben oder Kinder planen, sollten mindestens 25 Jahre versicherungspflichtige Zeiten ansammeln, so der Rat von Wolfgang Adam, ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund. Denn für jedes Kind gibt es Entgeltpunkte in der Rentenversicherung, das sind immerhin rund 80 Euro. Zusätzlich werden Kindererziehungszeiten berücksichtigt, sie könnten bis 58 Euro (Ost) beziehungsweise 65 Euro (West) mehr Monatsrente bringen.

Allen anderen B-Handwerkern empfiehlt Schnittger aus der gesetzlichen Versorgung auszusteigen. Wer einen Ehepartner hat, der gesetzlich rentenversichert ist, sollte einen Riester-Vertrag abschließen. Ansonsten rät der Experte ebenfalls zu einer Rürup-Rente – allerdings mit höheren Monatsbeiträgen. Handwerksunternehmer sollten mal nachsehen, wie viel ihre eigenen Angestellten für die Altersvorsorge aufwenden: Zählt man die Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen, kommt man bei einem Durchschnittsverdienst von 2.800 Euro monatlich auf rund 540 Euro, bei einem Gutverdiener mit einem Monatsgehalt von 5.800 Euro auf fast 1.100 Euro. "Warum sollte sich ein Unternehmer schlechterstellen als seine Angestellten?"

Typ-C-Handwerker

Sie sind GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Gretchenfrage für Sie ist: Sind Sie Unternehmer (die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen) oder Arbeitnehmer, die sozialversicherungspflichtig sind? Geschäftsführer, die Rechtssicherheit haben möchten, sollten ihren Status bei der Clearingstelle der Rentenversicherung klären lassen. Wer als Unternehmer nicht in die gesetzliche Kasse einzahlen muss, sollte eine Direktversicherung oder Pensionskasse abschließen, rät Schnittger. Vorteile seien die hohen Steuerersparnisse in der Ansparphase, außerdem kann man die Beiträge als Betriebsausgaben für die Firma absetzen. Der Versicherungsexperte empfiehlt, einen Hinterbliebenenschutz einzubauen.

Die Direktversicherung rentiere sich vor allem für privat Krankenversicherte, weil im Alter von den Zahlungen Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, das schmälert die Rendite bei gesetzlich Versicherten. Außerdem ist das Geld frühestens mit 62 Jahren verfügbar. Da die Materie kompliziert und Fehler teuer und folgenschwer sind, sollten GmbH-Geschäftsführer auch ihren Steuerberater für die Gestaltung ihrer Altersvorsorge mit einbeziehen – das ist übrigens auch für alle anderen Selbstständigen ebenfalls empfehlenswert!

Der Experten-Rat

Foto: © Kilian Kreb Foto: © Kilian Kreb "Wenn man seine Altersvorsorge (Pensionszusage) über die GmbH abdeckt – was viele auch aus steuerlichen Überlegungen tun –, muss man jederzeit in der Lage sein, eine Rückdeckungsversicherung mit entsprechend hohen Beiträgen abzuschließen. Dabei sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Rückdeckungsversicherung ausreichend ist, um im Rentenfall die versprochenen Leistungen zu bezahlen. Sonst wird die GmbH durch die Rentenzahlungsverpflichtungen erheblich an Wert verlieren. Niemand wird eine Firma kaufen, die aufgrund einer Pensionszusage verpflichtet ist, monatlich eine zugesagte Höhe von beispielsweise 3.000 Euro zu bezahlen."
Klaus-Jörg Diwo, Fachanwalt für Versicherungsrecht. Er gehört zum Arbeitskreis Personen- und Krankenversicherung in der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Text: / handwerksblatt.de

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