Bis zum Herbst/Winter sucht die LGH noch Betriebe unterschiedlicher Gewerke, die sich an den Betriebsvergleichen beteiligen möchten.

Bis zum Herbst/Winter sucht die LGH noch Betriebe unterschiedlicher Gewerke, die sich an den Betriebsvergleichen beteiligen möchten. (Foto: © ugde/123RF.com)

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Neu entwickeltes Online-Portal für Betriebsvergleiche

Handwerkspolitik

Die LGH erhebt schon seit Jahrzehnten Daten für ihre Betriebsvergleiche. Nun steht dafür ein Online-Portal zur Verfügung, das die Dateneingabe für die Betriebe erleichtert und zusätzliche Funktionen bietet.

Die Betriebsvergleiche der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks (LGH) bieten eine gute betriebswirtschaftliche Orientierungshilfe für Handwerksbetriebe verschiedener Gewerke. Indem die Kosten- und Erlösstrukturen des Betriebs einer systematischen Analyse unterzogen und dabei mit den Durchschnittswerten der Branche verglichen werden, lassen sich Stärken und Schwächen aufdecken und die betriebswirtschaftliche Situation einschätzen. Je mehr Betriebe verschiedener Gewerke sich an einer Dateneingabe beteiligen, desto breiter ist die Datenbasis, aus der sich Rückschlüsse ziehen lassen.

Für eine komfortablere Dateneingabe hat die LGH ein Online-Portal entwickelt. Darüber kann die Eingabe der Daten für den Betriebsvergleich bequem vorgenommen werden, wobei der Nutzer durch Ausfüllhilfen, Erläuterungen und Plausibilitätsprüfungen unterstützt wird.  Zudem kann er auf Wunsch seinen Betriebs- oder Steuerberater mittels einer Schnittstelle in den Prozess einbinden. Zusätzliche Quick-Auswertungen spiegeln unmittelbar nach der Dateneingabe erste Orientierungsdaten an den Betrieb zurück und schaffen für ihn dadurch frühzeitig einen Mehrwert.

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Die Abgabe des papiergebundenen Erhebungsbogens oder als Excel-Datei ist weiterhin möglich. Bis zum Herbst/Winter sucht die LGH noch Betriebe unterschiedlicher Gewerke, die sich beteiligen möchten:

  • Gerüstbauer – Bund
    Berichtsjahr: 2022
    Abgabefrist: 31. August 2024
  • Dachdecker – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 30. September 2024
  • Friseurhandwerk – NRW 
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 30. September 2024 
  • SHK – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 30. September 2024 
  • Maler – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 31. Oktober 2024 
  • Zimmerer – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 31. Oktober 2024 
  • Fleischer – NRW 
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 15. November 2024 
  • Hochbau – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 15. November 2024 
  • Kfz – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 15. November 2024 
  • Elektro – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 30. November 2024 
  • Metall – NRW
    Berichtsjahr: 2023
    Abgabefrist: 30. November 2024

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Text: / handwerksblatt.de

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