Lkw-Maut: Bundestag und Bundesrat beschließen Ausweitung
Der Bundestag und der Bundesrat haben mit dem Mautänderungsgesetz eine Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen bleiben davon aber ausgenommen.
Der Bundestag und der Bundesrat haben einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen vorsieht, beschlossen. Neben der Erweiterung der Lkw-Maut um eine CO2-Komponente (ab dem 1. Dezember) geht es in dem Entwurf auch um Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen ab Juli des kommenden Jahres. Diese Ausweitung der Pflicht soll aber ausdrücklich nicht für Fahrzeuge von Handwerkern gelten. Das heißt: Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen sind von der Mautpflicht nicht betroffen. Außerdem verabschiedet wurde ein Maßnahmenpaket zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Ausnahmeregelungen von der neuen Mautpflicht für Fahrzeuge des Handwerks und vergleichbaren Branchen zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen. So würden handwerkliche Betriebe nicht zusätzlich finanziell belastet. Das trage dazu bei, dass sich Handwerksleistungen nicht verteuern. "Kritisch zu werten ist jedoch, dass bereits ab Dezember 2023 die bestehende Maut ab 7,5 Tonnen deutlich angehoben wird, was indirekte Kostensteigerungen für Handwerk und Verbraucher bringen kann", sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke.
Aufgabenbewältigung nicht behindern
Das Baugewerbe wertet die Ausnahmeregelung für das Handwerk als wichtiges Signal an die Baubranche. "Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern", erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB). Mit Blick auf die dringend notwendigen Leistungen des Baugewerbes für die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur, den Wohnungsbau und für die energetische Sanierung sei das ein wesentlicher Schritt, um die Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben nicht unnötig zu behindern und weiter zu verteuern.
GesetzentürfeHier finden Sie den Entwurf für das Mautänderungsgesetz.
Hier finden Sie den Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich.
Positiv sei aus Sicht des Handwerks auch die geplante Planungsbeschleunigung im Verkehrswegebau. Schwannecke: "Es ist gut, dass sowohl der Bau von Schienenwegen wie auch der Bau von Straßenbauprojekten, die im Bundesverkehrswegeplan fest vorgesehen und für das Handwerk von großer Bedeutung sind, gleichermaßen beschleunigt wird. Es ist ein gutes Zeichen, dass den lokalen Behörden mit der Reform des Straßenverkehrsgesetzes mehr Spielraum gegeben werden soll: So werden integrierte Verkehrskonzepte möglich."
Handwerk zum Partner machen
Bei solchen Konzepten müsse das Handwerk zum "Partner der Mobilitätswende in den Regionen und Städten" gemacht werden. "Es wäre deshalb wünschenswert gewesen, neben den neu eingeführten Belangen des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung dezidiert auch die Versorgung der Bevölkerung und der ansässigen Gewerbebetriebe als zusätzliche Ziele zu erwähnen." Der ZDH kritisiert außerdem, dass Bewohnerparken nicht unter Berücksichtigung der ansässigen Betriebe und sonstigen Institutionen weiterentwickelt werden soll. "Dieses Anliegen des Handwerks wird auch von der überwältigenden Mehrheit des Bundesrates und von den Kommunalverbänden gestützt. Dass bislang lediglich ein Prüfauftrag vorliegt, ist unzureichend und enttäuschend", so Schwannecke.
Auch der ZDB begrüßt, dass die Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich künftig schneller ablaufen sollen. Besonders die Befreiung von der Planfeststellung, wenn Brücken durch einen Ersatzneubau auch mit Kapazitätserweiterungen ersetzt werden, sei ein entscheidender Schritt, betont Pakleppa. Andernfalls wäre das Ziel, 4.000 Autobahnbrücken bis zum Ende des Jahrzehnts zu modernisieren, nicht zu erreichen. "Aus Sicht der Bauwirtschaft wird das heute verabschiedete Gesetz die Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung voranbringen, wobei wir uns gewünscht hätten, dass der Gesetzgeber das Ziel zum Beispiel durch die Einführung einer gesetzlichen Stichtagsregelung energischer angegangen wäre."
Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung• Es erfolgt eine Festlegung des überragenden öffentlichen Interesses für ausgewählte Projekte im Bereich Schiene und Straße (138 Autobahnprojekte des Vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung oder Fest Disponiert mit Engpassbeseitigung), die beschleunigt geplant und gebaut werden.
• Bei Brücken, die im Zuge der Sanierung an die zukünftige Verkehrsentwicklung angepasst werden, entfallen die Genehmigungspflicht und die Umweltverträglichkeitsprüfung.
• Planfeststellungsverfahren für den Bau von Straßen, Schienen und Wasserstraßen werden weiter digitalisiert.
• Für Verkehrsprojekte in allen Bereichen (Straße, Schiene, Wasserstraße, Häfen, Luftverkehr), die zum Kernnetz der Transeuropäischen Netze gehören, wird erstmals eine einheitliche Genehmigungsfrist von vier Jahren eingeführt.
• Der Bau von Radwegen an Bundesstraßen wird beschleunigt und vereinfacht.
• Um Tempo beim Ausbau von Erneuerbaren Energien zu ermöglichen, werden insbesondere Möglichkeiten für Solaranlagen an Autobahnen optimiert und der Bau von Windenergieanlagen erleichtert.
Quelle: Bundesverkehrsministerium
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Lars Otten /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben