Die EU-Kommission hat eine neugefasste Richtlinie über die Energieeffizienz in Gebäuden vorgeschlagen.

Die EU-Kommission hat eine neugefasste Richtlinie über die Energieeffizienz in Gebäuden vorgeschlagen. (Foto: © Slavomir Valigursky/123RF.com)

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Fit für 55: Gebäuderichtlinie wichtig für das Handwerk

Handwerkspolitik

Im zweiten Teil des Gesetzespakets "Fit-Für-55" schlägt die EU-Kommission eine neugefasste Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz in Gebäuden vor. Das Handwerk mahnt, bei den Plänen nicht den Blick für die Realität zu verlieren.

Seit Juni 2021 gilt das Europäische Klimaschutzgesetz. Darin ist festgeschrieben, dass die Treibhausgasemissionen der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent gesenkt werden sollen. 20 Jahre später muss die EU klimaneutral sein und die Emissionen auf netto-null reduziert sein. Das Maßnahmenpaket "Fit für 55" der EU-Kommission enthält entsprechende Instrumente, um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu erreichen.

Fit für 55Lesen Sie hier mehr zum ersten Teil des Maßnahmenpakets.Den ersten Teil des Pakets hatte die Kommission im Juli 2021 veröffentlicht. Darin enthalten waren Regeln zum Emissionshandel, zur Energieeffizienz, Energiebesteuerung und emissionsarmen Mobilität. Jetzt hat sie Teil zwei vorgelegt. Er enthält die überarbeitete Gasmarktrichtlinie und Netzzugangsverordnung sowie neue Vorschriften zu Methanemissionen. Besonders wichtig fürs Handwerk ist die neugefasste Richtlinie über die Energieeffizienz in Gebäuden.

Chancen für das Handwerk

Neu aufgelegte nationale Programme zur energetischen Sanierung des Gebäudebestands sollen auf eine vollständige Dekarbonisierung bis 2050 abzielen. Spätestens ab 2030 müssten alle Neubauten dem Null-Energie-Haus-Standard entsprechen, so die Einschätzung der EU-Kommission. Die Sanierung von Bestandsgebäuden müssten demnach bereits ab 2027 nach Mindeststandard ausgeführt werden.

Holger Schwannecke Foto: © ZDH / SchuerringHolger Schwannecke Foto: © ZDH / Schuerring

"Im Fit für 55-Paket sehen wir Chancen für das Handwerk besonders bei der neugefassten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz in Gebäude. Denn es sind Handwerkerinnen und Handwerker, die die effizienzsteigernden Sanierungsarbeiten umsetzen", betont der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke. Er fordert Nachbesserungen der Richtlinie, "damit Handwerksbetriebe ihre Chancen auch nutzen können".

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Energieausweis: Handwerker nicht ausschließen

Mit dem Vorschlag erweitert die Kommission den Anwendungsbereich der Richtlinie, sodass neben der Energieeffizienz auch das Klimaerwärmungspotenzial von Gebäuden über die gesamte Lebensdauer berücksichtigt wird. Der ZDH rechnet deswegen mit einer komplexer werdenden Umsetzung, die mit höheren Kosten verbunden sei.

Der Verband sieht darin allerdings "keinen entsprechenden Nutzen für die Erreichung des eigentlichen Ziels". Zu begrüßen sei dagegen der Spielraum, der den Mitgliedstatten auf nationaler Ebene bleibt, um konkrete Mindeststandards für die Gebäudeenergieeffizienz festzulegen.

Ausstellung zu aufwändig

Aus Sicht des Handwerks brauche es ein "klar formuliertes Bekenntnis dazu, dass Handwerkerinnen und Handwerker auch künftig unabhängig Energieausweise ausstellen können". Der ZDH befürchtet, dass die neu formulierten Regelungen es Handwerkern unmöglich machen könnten, weiterhin Energieausweise auszustellen. "Statt auf die Unabhängigkeit des Beraters muss deshalb auf ein Beratungsverfahren in unabhängiger Weise abgestellt werden", fordert der ZDH.

Zudem werde der Ausweis mit zu vielen Kennzahlen überfrachtet, die nur wenig aussagekräftig seien. Das führe dazu, dass die Ausstellung deutlich aufwändiger wird. Der Ausweis sollte nur relevante Informationen dazu enthalten, wie Haus oder Wohnung energieeffizienter gemacht werden können, so Schwannecke. Das oben genannte Klimaerwärmungspotenzial als Kennzahl bringe für Mieter, Eigentümer und Käufer kaum Mehrwert. Die Angabe der CO2-Emissionen reiche hier aus.

Anreize für Investitionen schaffen

Kritisch sieht der ZDH auch die Einführung zusätzlicher Nachweise wie des Renovierungspasses, der einen Sanierungsfahrplan für einzelne Gebäude enthalten soll. Es sei sinnvoller, einen solchen Fahrplan sei als Orientierung für den Gebäudeeigentümer in den Energieausweis zu integrieren. Die vorgeschlagene Renovierungspflicht als Voraussetzung für eine Neuvermietung oder den Verkauf von Gebäuden sei ein schwerwiegender Eingriff in das Eigentumsrecht.

Besser als Zwang sei es, Anreize für Eigentümer zu schaffen, damit sie sanierungsbedürftige Gebäude renovieren. Schließlich sei es ohnehin in ihrem Interesse, den Wert der Immobilie zu erhalten. Passende Förderprogramme könnten entsprechende Investitionen auslösen.

Praxistauglichkeit wahren

Teil der Richtlinie sind auch Pläne, im Gebäudebereich die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität zu schaffen und Stellplätze mit Ladepunkten auszustatten beziehungsweise eine Vorsorge für eine spätere Verkabelung zu treffen. Grundsätzlich sei das ein richtiger Schritt, allerdings dürfe der Blick nicht zu stark auf Elektromobilität gerichtet werden. Schwannecke: "Im Bereich nachhaltiger Mobilität fokussiert sich der Richtlinienvorschlag zu stark auf Elektroantriebe. Sie sind ein wichtiger, aber kein ausschließlicher Teil künftiger Mobilitätskonzepte. Der Fuhrpark eines Handwerksbetriebs wird Fahrzeuge mit unterschiedlichsten Antriebsarten umfassen."

Die Richtlinie sei deswegen technologieneutraler zu gestalten, damit sie nicht an der Praxis vorbeigehe. Generell seien die die ambitionierten Anforderungen an der Realität auszurichten. "Geschäftsgefährdende Auflagen, unnötige Kostentreiber oder unverhältnismäßige Regelungen gilt es zu verhindern."

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Text: / handwerksblatt.de

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