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Bund und Länder haben sich auf eine bis Ende April 2024 befristete Strom- und Gaspreisbremse geeinigt. (Foto: © Alexander Raths/123RF.com)
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November 2022
Sowohl das Bundeskabinett als auch Bund und Länder haben Entlastungsbeschlüsse im Energiebereich gefasst. Sie müssen nun schnell umgesetzt werden, fordert das Handwerk.
Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Soforthilfegesetz für Gas und Wärme auf den Weg gebracht. Unternehmen und Privatkunden mit einem Jahresverbrauch bis zu 1,5 Mio. Kilowattstunden (kWh) sollen damit im Dezember spürbar entlastet werden. Diese Maßnahme hatte Expertenkommission Gas und Wärme empfohlen.
Kleineren Unternehmen und Haushalten wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen. Das heißt: Letztverbraucher von Erdgas müssen im Dezember des laufenden Jahres, die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung nicht leisten. Beträge, die Letztverbraucher dennoch zahlen, sind in der nächsten Rechnung vom Erdgaslieferanten zu berücksichtigen.
BeschlusspapierHier finden Sie die ausführlichen Beschlüsse von Bund und Ländern.Bund und Länder haben sich auf eine bis Ende April 2024 befristete Strom- und Gaspreisbremse geeinigt. Auch damit greifen sie Vorschläge der Kommission auf. Die Gaspreisbremse soll spätestens ab März 2023 greifen. "Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt", heißt es im Beschlusspapier. Gaskunden können 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zum verminderten Gaspreis von zwölf Cent pro kWh beziehen. Für Wärme gilt ein Preis von 9,5 Cent.
Die Strompreisbremse soll ab Anfang Januar wirken. "Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen werde der Preis bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt“, erklärt der Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). Die Netzentgelte im Jahr 2023 sollen auf gleichem Niveau bleiben. Für die Finanzierung der Strompreisbremse sollen Zufallsgewinne bei der Stromerzeugung sowie bei Gas-, Öl- und Kohleunternehmen sowie Raffinerien abgeschöpft werden.
Außerdem kündigen Bund und Länder Härtefallregelungen "für besonders betroffene Bereiche" an. Auch KMU sollen zu den Adressaten gehören, für die die Entlastung durch das Aussetzen des Dezemberabschlags nicht ausreichend ist, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der zweiten Stufe der Gaspreisbremse überbrücken. Für sie will der Bund eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen, wenn Antragstellung und Abwicklung der Härtefallregelung über die Länder erfolgt. Weitere Maßnahmen zur Entlastung sind der Ausgleich der kalten Proression, das 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr und eine Wohngeldreform.
"Die Richtung der von Bund und Ländern beschlossenen Entlastungen im Energiebereich stimmt", sagt Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer. "Doch nun braucht es Tempo bei der Umsetzung, damit die Entlastungswirkungen so schnell wie möglich für unsere Betriebe zum Tragen kommen." Die Politik arbeite zwar langsam, greife aber nach und nach Vorschläge des Handwerks zur Entlastung der Betriebe auf. "Auch wenn die grundsätzliche Richtung stimmt, so werden die getroffenen Beschlüsse nicht reichen, damit gerade die energieintensiven Handwerke ihren Betrieb weiterführen können."
Die Strompreisbremse und die Härtefallregelungen müssten jetzt so ausgestaltet und konkretisiert werden, dass sie auch energieintensiven Betriebe das Überleben sichern. "Keine Beschlüsse hat die Politik zu notwendigen Unterstützungslösungen für die Betriebe getroffen, die trotz dieser Entlastungen mit dem ‚new normal‘ überfordert sein werden." Wollseifer fordert auch für diese Unternehmen zielgenaue Unterstützungen, "wie das auch von der Gas- und Wärmekommission gefordert worden ist".
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